Waffengesetz19. Mai 2019

Ziel: Das Waffengesetz soll geändert werden.

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Ausgangslage

In der Schweiz gibt es ein Waffengesetz. Mit dem Waffengesetz soll unter anderem der Missbrauch von Waffen verhindert werden. Zum Beispiel sind gewisse Waffen verboten.

Die Schweiz ist Mitglied des Schengen-Abkommens und des Dublin-Abkommens. Darum arbeitet sie im Bereich der Sicherheitspolitik eng mit der Europäischen Union (EU) zusammen. 2017 hat die EU ihre Regeln in diesem Bereich angepasst (EU-Waffenrichtlinie). Die Schweiz will ihr Waffengesetz diesen Änderungen anpassen.

Über die Änderungen des Waffengesetzes stimmen wir nun ab.

Was würde sich ändern?

Wird das Waffengesetz geändert, gibt es zusätzliche Massnahmen gegen Waffenmissbrauch. Neu müssen alle Waffen und Waffenbestandteile (z.B. Lauf, Verschluss) einzeln markiert werden. Mit dieser Markierung sollen die Herkunft von Waffen und Waffenbestandteile eindeutig bestimmt werden können. VerkäuferInnen müssen zudem alle Käufe und Verkäufe von Waffen und Waffenbestandteilen dem kantonalen Waffenbüro elektronisch melden. 
Weiter wird mit der Änderung des Waffengesetzes der Informationsaustausch mit anderen Schengen-Mitgliedern verbessert.

Neu fallen halbautomatische Waffen mit grossem Magazin in die Kategorie der verbotenen Waffen. Waffen dieser Kategorie können nur mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Eine Ausnahmebewilligung bekommt man z.B., wenn man Mitglied eines Schützenvereins oder SportschützIn ist. 

Zudem gibt es für die Kategorie der verbotenen Waffen zusätzliche Anforderungen: 
Mitglieder eines Schützenvereins und SportschützInnen müssen fünf und zehn Jahre nach dem Kauf einer Waffe dieser Kategorie nachweisen, dass sie weiterhin Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen. 
SammlerInnen und Museen müssen zudem nachweisen, wie sie die sichere Aufbewahrung der Waffen garantieren können, und müssen ein Verzeichnis über ihre Sammlung führen.   
Wer bereits heute eine solche Waffe besitzt, darf die Waffe behalten. Die Waffe muss jedoch innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro gemeldet werden.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass die Schweiz auch weiterhin Mitglied von Schengen/Dublin ist.
  • Mit den Änderungen wird auf aktuelle Entwicklungen wie z.B. Terroranschläge reagiert. So wird der Schutz vor Waffenmissbrauch verbessert.
  • Die Schweiz hat bei den Änderungen mitgearbeitet und konnte sicherstellen, dass die Schiesstradition nicht gefährdet wird.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Änderungen verstossen gegen die Bundesverfassung und das Versprechen des Bundesrats, dass durch die Schengen-Mitgliedschaft das Waffenrecht nicht verschärft wird.
  • Die Änderungen könnten zur Abschaffung des Rechts auf Waffenbesitz führen.
  • Die Änderungen bringen nichts gegen Terror. Denn bis jetzt wurde noch kein einziger Anschlag mit einer legalen Waffe verübt.

Resultat

ANGENOMMEN

63.7% Ja
36.3% Nein

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