Diskriminierungs-Strafnorm9. Februar 2020

Ziel: Die Diskriminierungs-Strafnorm soll erweitert werden. Die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung sollen strafbar werden.

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Ausgangslage

Heute sind die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass aufgrund der Herkunft, Ethnie oder Religion eines Menschen strafbar. Das ist in der Diskriminierungs-Strafnorm festgehalten. 

Diskriminerung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung sind nicht Teil der Diskriminierungs-Strafnorm. Das Parlament hat beschlossen, diese Strafnorm um die Diskriminierung und den Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung zu erweitern. Dagegen wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, wird die Diskriminierungs-Strafnorm erweitert. Neu sind auch die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar. 

Strafbar ist eine diskriminierende Äusserung oder Handlung, wenn sie alle diese Bedingungen erfüllt:

  • Sie muss öffentlich sein. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis sind nicht strafbar.
  • Sie muss vorsätzlich sein. TäterInnen müssen bewusst eine Person als minderwertig bezeichnen oder behandeln.
  • Sie muss einer Person Rechte absprechen oder sie als minderwertig bezeichnen oder behandeln.

Strafbar ist zum Beispiel die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung (etwa die Bedienung in einem Restaurant) oder die öffentliche Demütigung einer Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung (etwa im Internet oder im Bus). Diskriminierendes Verhalten kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht. Die Ergänzung der Strafnorm schützt Einzelpersonen und Gruppen besser. 
  • Die Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht bedroht. Verboten werden diskriminierende und zu Hass aufrufende Äusserungen oder Handlungen, nicht aber kritische Diskussionen.
  • Toleranz ist die Grundlage der Schweizer Demokratie. Diskriminierung hat keinen Platz.

Argumente der Gegner/-innen

  • Diskriminierung und Hass werden bereits gesellschaftlich und strafrechtlich bestraft. Es braucht keine zusätzlichen Gesetze.
  • Homo- und bisexuelle Menschen sind gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Die Vorlage macht sie zu einer vermeintlich schwachen Minderheit.
  • Die Meinungsäusserungsfreiheit ist bedroht. Öffentliche, kritische Diskussionen müssen möglich sein.

Polittalk digital

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Die diskriminierungs-Strafnorm

Das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) schreibt ein Diskriminierungsverbot (Artikel 261bis StGB) vor. Der Artikel ist auch als Diskriminierungs-Strafnorm bekannt. Die Diskriminierungs-Strafnorm wurde durch die Volksabstimmung im September 1994 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Sie verbietet:

  • Aufrufe zu Hass oder Diskriminierung einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion.
  • Die Verbreitung von Ideologien, die Angehörige einer Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen oder Lügen verbreiten, die ihren Ruf verletzen.
  • Propagandaaktionen mit dem gleichen Ziel.
  • Öffentliche Diskriminierung oder Herabsetzung von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion, sofern ihre Menschenwürde damit verletzt wird.
  • Die öffentliche Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung nur aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion einer Person oder einer Gruppe von Personen.

Den gleichen Artikel findet man auch im schweizerischen Militärstrafgesetz (MStG). Das MStG regelt strafrechtliche Vergehen im Militär. Es wird häufig gleichzeitig mit dem StGB angepasst oder weiterentwickelt.

 

Strafbar oder nicht strafbar?

Äusserungen oder Handlungen im privaten Umfeld (z. B. Familien- und Freundeskreis) sind nicht strafbar. Auch Äusserungen am Arbeitsplatz, in Vereinen oder am Stammtisch sind nicht strafbar, solange ein Vertrauensverhältnis zwischen allen anwesenden Personen besteht. Hören unbekannte Drittpersonen (z. B. andere Personen in einem Restaurant) die Äusserungen, werden sie zu öffentlichen Äusserungen und damit möglicherweise strafbar.

Öffentliche Diskussionen oder kritische Äusserungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Strafbar werden öffentliche Diskussionen oder kritische Äusserungen, wenn sie einen der folgenden drei Punkte erfüllen:

  • Sie verletzten die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen.
  • Sie werfen einer Person oder einer Gruppe von Personen pauschal kriminelles, unehrenhaftes oder sittenwidriges Verhalten vor. Dieser Vorwurf ist ideologisch gefärbt.
  • Es handelt sich um rassistische Beschimpfungen.

 

Strafmass

Verstösse gegen die Diskriminierungs-Strafnorm werden im Durchschnitt mit 3 bis 5 Monaten Gefängnis oder einer Busse von 400 bis 500 Franken bestraft. Höhere Strafen werden vor allem dann ausgesprochen, wenn parallel andere Verstösse wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegen.

Zwischen 2010 und 2018 wurden im Durchschnitt 46 Personen pro Jahr wegen Verstössen gegen die Diskriminierungs-Strafnorm verurteilt. Insgesamt wurden in diesen neun Jahren 418 Personen verurteilt.

Gemäss Angaben des Bundes wurden Menschen häufig Opfer von Diskriminierung aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Judentum, aufgrund ihrer Hautfarbe oder aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit.

Definitionen

Rasse

Der Begriff Rasse wird heute kaum noch verwendet. Generell beschreibt er eine Gruppe, die sich genetisch von anderen Gruppen unterscheidet. Es gilt heute als unbestritten, dass sich alle Menschen genetisch zu ähnlich sind, als dass sie in verschiedene Rassen unterteilt werden könnten. Viele Personen argumentieren daher, dass der Begriff in Gesetzen und politischen Diskussionen nicht mehr verwendet werden soll. Andere Personen argumentieren, dass der Verzicht auf den Begriff zu mangelnder Trennschärfe zum Beispiel in der Diskriminierungs-Strafnorm führt. Sie sind der Meinung, dass klar ist, was damit gemeint ist und er deshalb weiterverwendet werden soll. In der Diskriminierungs-Strafnorm meint der Begriff Hautfarbe oder auch Herkunft.

Ethnie

Ethnie bezeichnet eine Menschengruppe, die sich aufgrund von gemeinsamen Merkmalen wie Herkunft, Kultur oder Geschichte zusammengehörig fühlt und eine Gemeinschaft bildet.

Menschenwürde

Jeder Mensch unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Alter oder Status ist gleich viel wert.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Straftatbestand stammt aus dem internationalen Recht. Er umschreibt die vorsätzliche Tötung, Versklavung, Vertreibung, Folterung oder Vergewaltigung von vielen Menschen gleichzeitig. Das Verbrechen richtet sich nicht gegen eine bestimmte Gruppe, sondern gegen eine Zivilbevölkerung insgesamt.

Privates Umfeld

Das private Umfeld zeichnet sich durch persönliche Beziehungen oder durch besonderes Vertrauen aus.

Sexuelle Orientierung

Die sexuelle Orientierung definiert, zu welchem Geschlecht man sich hingezogen fühlt. Zum Beispiel Homosexualität oder Heterosexualität. Die eigene Geschlechtsidentität (das innere Wissen, welches Geschlecht man hat) oder, welche sexuelle Vorlieben und Praktiken sind nicht Teil der sexuellen Orientierung.

Resultat

ANGENOMMEN

63.1% Ja
36.9% Nein

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