Service-citoyen-Initiative30. November 2025
Ziel: Alle Schweizer Bürger/-innen sollen einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten (Bürgerdienst).
Ausgangslage
Die Dienstpflicht in der Schweiz verpflichtet alle Schweizer Männer dazu, in der Armee oder im Zivilschutz einen Dienst zu leisten. Wer das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann Zivildienst leisten. Dieser besteht aus gemeinnütziger Arbeit (z. B. in einem Altersheim). Während ihres Dienstes erhalten Personen weiterhin einen Teil ihres Lohnes (Erwerbsersatz). Schweizer Männer, die gar keinen Dienst leisten, müssen Ersatzabgaben zahlen. Für Frauen ist der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig. Da immer mehr Männer den Zivildienst wählen, gibt es Engpässe in den Beständen der Armee und des Zivilschutzes. Dagegen hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass alle Bürger/-innen einen Bürgerdienst leisten. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Initiative angenommen wird, müssen alle Schweizer Bürger/-innen einen Bürgerdienst leisten. Die Dienstpflicht gilt neu auch für Frauen. In Zukunft kann sie auch auf Personen ohne Schweizer Bürgerrecht ausgeweitet werden. Die Bundesverfassung wird entsprechend geändert.
Der Bürgerdienst kann entweder in der Armee, im Zivilschutz oder in Form eines gleichwertigen Dienstes geleistet werden. Das Parlament legt fest, was als gleichwertiger Dienst zählt. Möglich sind z. B. Einsätze in der Katastrophen-vorsorge oder in der Betreuung. Der Bund bestimmt über die Höhe des Erwerbsersatzes. Alle Bürger/-innen, die keinen Dienst leisten, müssen Ersatzabgaben zahlen. Der Mindestbestand von Armee und Zivilschutz muss grundsätzlich sichergestellt sein.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die Initiative ist eine ausgeglichene Anpassung der heutigen Dienstpflicht.
- Der Dienst bringt junge Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen. Kernwerte der Schweiz wie z. B. Solidarität und Verantwortung werden so gefördert.
- Die Initiative sichert den Bestand von Armee und Zivilschutz. Zudem erhöht sie die Menge und Vielfalt der aufgebotenen Personen.
Argumente der Gegner/-innen
- Durch die Initiative werden mehr Personen zum Dienst aufgeboten, als Armee und Zivilschutz tatsächlich benötigen.
- Wird die Dienstpflicht ausgeweitet, fehlen doppelt so viele Personen wie heute während ihres Dienstes am Arbeitsplatz. Das schadet der Wirtschaft.
- Durch die Initiative werden die jährlichen Kosten für Militärversicherung und Erwerbsersatz etwa verdoppelt.
Was ist die Dienstpflicht?
Die Dienstpflicht in der Schweiz bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Männern, einen Dienst für den Staat zu leisten. Sie umfasst hauptsächlich die Militärdienstpflicht, aber auch alternative Dienste wie den Zivildienst oder den Zivilschutz.
Die Dienstpflicht im Militär funktioniert nach dem Milizprinzip. Das Milizprinzip bedeutet, dass öffentliche Aufgaben meistens nebenberuflich übernommen werden. Also, dass Personen gleichzeitig arbeiten, und in der Politik oder im Dienst sind.
Die Initiative fordert, dass auch für Frauen die Dienstpflicht gilt. Im Jahr 2023 wollten 620 Frauen ins Militär. 542 Frauen waren militärdiensttauglich und haben eine Funktion erhalten. 57 Frauen waren zivilschutztauglich.
Formen der Dienstpflicht
Militärdienst:
Die Militärpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem man 18 Jahre alt wird. Bis zum Ende des 24. Altersjahres muss man die Rekrutierung absolvieren. Die Rekrutenschule kann frühestens ab dem 19. Altersjahr und muss spätestens bis zum 25. Altersjahr absolviert werden.
Die Schweizer Armee trägt zur Sicherheit und zum Frieden in der Schweiz und im Ausland bei. Sie verteidigt die Schweiz, bietet Unterstützung in Notlagen und fördert Frieden im Ausland. Im Falle eines bewaffneten Angriffs, soll die Schweizer Armee aktiv in allen Wirkungsräumen verteidigen – das heisst am Boden, in der Luft und im Cyberraum.
Zivildienst:
Beim Zivildienst leistet man gemeinnützige Arbeit, die dem Wohl der Bevölkerung dient. Dies kann in verschiedenen Bereichen geschehen, wie z.B. im Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit, im Umweltschutz oder in der Landwirtschaft. Der Zivildienst dauert 1.5-mal so lange wie der Militärdienst. Sobald man bei der Rekrutierung als tauglich gilt und eine Funktion erhalten hat, kann ein Gesuch für den Zivildienst gestellt werden. Alle Einsätze müssen selbständig organisiert werden.
Zivilschutz:
Der Zivilschutz wird von Personen geleistet, die aus medizinischen Gründen für den Militärdienst untauglich sind. Der Zivilschutz schützt und unterstützt bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten. Seine Aufgaben sind Schutz und Rettung der Bevölkerung, Betreuung von schutzsuchenden Personen, Unterstützung von Behörden und Organisationen und Schutz von wichtigen Gebäuden oder Kunstwerken. Zusätzlich kümmert er sich um die Vorbeugung und Reparaturen von Schäden. Die Einsätze werden vom Wohnkanton organisiert. Die Grundausbildung beim Zivilschutz dauert je nach Kanton 10 bis 19 Tage. Die Dienstzeit im Zivilschutz dauert 14 Jahre und umfasst insgesamt 245 Tage. Für die Diensttage, die nicht geleistet werden, muss der Wehrpflichtersatz bezahlt werden.
Sollbestand und Effektivbestand
In der Armee unterschiedet man zwischen Sollbestand und Effektivbestand. Der Sollbestand gibt an, wie viele Personen zur Verfügung stehen müssen, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Der Effektivbestand gibt die tatsächliche Anzahl der Personen an, die aktuell im Militär oder Zivilschutz dienen bzw. im Notfall einberufen werden können. Der Sollbestand im Militär muss mindestens 100'000 Personen betragen. Der Effektivbestand umfasste im Jahr 2023 147'000 Personen. Der Sollbestand im Zivilschutz muss mindestens 72'000 Personen betragen. Der Effektivbestand umfasste im Jahr 2022 57'000 Personen.
Entwicklung und Reformen
Obligatorischer Orientierungstag für Frauen:
Der Bundesrat will einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen einführen. Junge Frauen sollen an diesem Tag einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz erhalten. Der Bundesrat argumentiert, dass ein obligatorischer Orientierungstag für Frauen die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern verbessert und ist davon überzeugt, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden.
Damit der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen eingeführt werden kann, braucht es eine Verfassungsänderung. Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum. Das heisst, dass es für die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags also nicht nur die Zustimmung vom National- und Ständerat braucht, sondern auch die der Schweizer Stimmbevölkerung. Dafür braucht es eine Abstimmung. Wann und ob die Abstimmung über die Einführung des obligatorischen Orientierungstags stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.
