Renteninitiative3. März 2024

Ziel: Das Rentenalter soll bis 2033 auf 66 Jahre erhöht werden. Danach soll das Rentenalter regelmässig an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst werden.

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Ausgangslage

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Jede Person, die einen Lohn erhält, muss einen Teil davon in die AHV einzahlen. Damit zahlt die AHV den aktuell Pensionierten die Rente. Aktuell ist das Rentenalter für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre. Von 2025 bis 2028 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Mehr Infos zur Schweizer Altersvorsorge und den zwei weiteren Säulen findest du hier.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, um das Rentenalter für alle zu erhöhen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Volksinitiative angenommen wird, wird zuerst das Rentenalter von
2028 bis 2033 für alle auf 66 Jahre erhöht. Danach wird das Rentenalter jedes Mal erhöht, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Die Erhöhung des Rentenalters wird 0.8-mal der Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung entsprechen. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung z. B. um zehn Tage, wird das Rentenalter um acht Tage erhöht. Das
Rentenalter darf pro Jahr höchstens um zwei Monate steigen. Ausserdem muss
den betroffenen Personen mindestens fünf Jahre vor ihrer Pensionierung mitgeteilt werden, dass ihr Rentenalter steigt.

Ab 2033 wird so die AHV jährlich um rund zwei Milliarden Franken entlastet.
Personen, die eine IV-Rente erhalten, haben dasselbe Rentenalter wie alle anderen. Weil sie also ab 2033 später eine AHV-Rente erhalten, bekommen sie dafür länger eine IV-Rente. Das wird die Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) um jährlich 200 Millionen Franken erhöhen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Es braucht ein höheres Rentenalter, sonst ist die Finanzierung der AHV in Gefahr.
  • Eine Erhöhung des Rentenalters stabilisiert die AHV, ohne dass Erwerbstätige höhere Beiträge leisten müssen oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer notwendig ist.
  • Andere Länder erhöhen das Rentenalter im gleichen Zeitraum viel stärker. Die Initiative ist ein guter Kompromiss.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die geplante Berechnung des Rentenalters ist nicht flexibel genug. Z. B. kann die Wirtschaftslage nicht berücksichtigt werden.
  • Das Rentenalter der Frauen wurde gerade erst erhöht. Jetzt eine weitere Erhöhung zu beschliessen, ist nicht richtig.
  • Um die AHV zu stabilisieren, braucht es verschiedene Massnahmen. Die Erhöhung des Rentenalters allein reicht nicht.

AHV-Timeline

  • 1925 Einführung der AHV in der Verfassung

  • 1947 Erstes Gesetz zur AHV

  • 1948 Die ersten Personen erhalten AHV -Renten

  • 1951-1969 Erste bis siebte AHV-Revision

    In dieser Zeit gab es einige Änderungen an der AHV. Unter anderem wurde das Rentenalter der Frauen von 65 auf 63 gesenkt (1957) und es wurde eingeführt, dass Ausländer/-innen die gleichen Renten erhalten wie Schweizer/-innen (1961).

  • 1972 Einführung des 3-Säulen-Systems in der Bundesverfassung

  • 1973-1980 8. und 9. AHV-Revision

    In diesen beiden Revisionen wurde unter anderem die Beitragspflicht der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhöht.

  • 1985 Einführung der beruflichen Vorsorge

  • 1997 10. AHV-Revision

    Bei dieser Revision wurde unter anderem die Einzelrente eingeführt und das Rentenalter der Frauen auf 64 erhöht.

  • 2008 Änderung des AHV-Gesetzes

    Einführung der 13-stelligen Sozialversicherungsnummer.

  • 2012 Teilrevision AHV

    Die drei wichtigsten Änderungen dieser Revision waren:

    • Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber für ein Unternehmen arbeiten, das den Sitz nicht in der Schweiz hat, müssen neu die gleichen Beiträge zahlen, wie andere Arbeitnehmende.
    • Der Maximalbeitrag der an die AHV gezahlt werden muss, wird neu festgelegt. Jetzt beträgt er jeweils das 50-Fache des Mindestbeitrags.
    • Personen, die Frühpensioniert werden, wechseln neu nicht mehr die Ausgleichskasse.
  • 2017 Altersvorsorge 2020 wird abgelehnt.

    Die Altersvorsorge 2020 sah unter anderem vor, dass das Rentenalter der Frauen ab 2021 65 Jahre sein würde, und dass mehr Gelder aus der Mehrwertsteuer an die AHV gehen sollten.

  • 2020 Steuerreform und AHV-Finanzierung

    Mit dieser Abstimmung wurden die Steuern angepasst, die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zahlen müssen. Gleichzeitig wurde der AHV-Beitrag erhöht, den Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen müssen.

  • 2024 Einführung AHV 21

    Mit der AHV 21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Zudem wurde auch die Mehrwertsteuer per 1.1.2024 erhöht.

Mehr Infos

Was heisst eigentlich "Lebenserwartung"?

Die Lebenserwartung ist der Zeitraum, in dem eine Person voraussichtlich noch am Leben sein wird. Es gibt für jedes Alter unterschiedliche Lebenserwartungen, z. B. die Lebenserwartung bei Geburt, oder die Lebenserwartung ab dem 65. Geburtstag. Die Berechnung der Lebenserwartung geschieht immer nur für einen bestimmten Jahrgang.

Die Lebenserwartung wird oft in «übrigen Jahren» angegeben. Das heisst, die Lebenserwartung für ein Kind womöglich 80 Jahre ist, aber für eine 65-jährige Person 20 Jahre. Die Wahrscheinlichkeit, älter zu werden, wird ausserdem umso höher, desto älter eine Person wird. Denn wer schon 80 Jahre alt ist, kann gar nicht mehr jung sterben. Darum kann es sein, dass die Lebenserwartung für ein Kind «insgesamt» 80 Jahre ist, sie aber für eine 65-jährige Person 85 Jahre ist.

Wie wird die Lebenserwartung berechnet?

An die Lebenserwartung ist die Sterbewahrscheinlichkeit geknüpft. Sie wird jeweils über sechs Jahre hinweg berechnet und zeigt das Verhältnis der Personen, die ein spezifisches Alter (z. B. 20 Jahre) überleben und denjenigen, die in diesem Alter sterben. Bevor die Lebenserwartung eines bestimmten Jahrgangs berechnet wird, muss die Sterbewahrscheinlichkeit für jedes Lebensjahr berechnet werden.

Sterbewahrscheinlichkeit: Beispiele

Im Jahr 2022 war die Sterbewahrscheinlichkeit in der Schweiz für ein einjähriges Mädchen ungefähr 0.03 Prozent. Pro 100'000 Mädchen, die zur Welt gekommen sind, sind also im zweiten Lebensjahr im Schnitt 30 gestorben.

2022 war für eine 50-jährige Frau die Sterbewahrscheinlichkeit ungefähr 0.12 Prozent. Von 100'000 50-jährigen Frauen sind also im Schnitt 120 gestorben.

Die Sterbewahrscheinlichkeit wird normalerweise umso höher, desto älter die Personen sind. Gründe dafür können z. B. Krankheiten sein, die erst mit einem höheren Alter eintreffen oder dass das Abwehrsystem bei älteren Menschen schwächer ist.

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Wenn die Sterbewahrscheinlichkeit feststeht, kann mit der Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung angefangen werden.

Wenn z. B. die Lebenserwartung für ein neugeborenes Mädchen berechnet wird, wird mit der Sterbewahrscheinlichkeit des ersten Lebensjahrs berechnet, wie viele Mädchen es überleben. Dann wird mit der Sterbewahrscheinlichkeit des zweiten Lebensjahrs berechnet, wie viele dieser Mädchen auch das zweite Lebensjahr überleben. Das wird für jedes Lebensjahr so lange berechnet, bis laut Sterbewahrscheinlichkeit alle Mädchen aus diesem Jahrgang gestorben sind. Das ergibt das Höchstalter, also das wahrscheinlich höchste Alter, welches die älteste Person aus diesem Jahrgang erreichen wird.

Um daraus die durchschnittliche Lebenserwartung zu berechnen, werden zuerst alle überlebenden Mädchen aus allen Jahren einzeln zusammengerechnet. Das heisst, dass wenn z. B. 5 Mädchen das erste Jahr überleben, 2 Mädchen das zweite Jahr überleben, 5 Mädchen das dritte Jahr überleben und kein Mädchen das fünfte Jahr überlebt, wird 5 + 2 + 5 + 0 gerechnet. Es gibt also 12 Mädchen.

Dann wird zusammengerechnet, wie viele Jahre all diese Mädchen insgesamt überlebt haben. Das wären dann z. B. 5 x ein Jahr, 2 x zwei Jahre und 5 x drei Jahre, also 5 + 4 + 15 = 24 Jahre.

Danach werden die insgesamt gelebten Jahre durch die ursprüngliche Anzahl Mädchen gerechnet. In diesem Fall wären das 24 Jahre geteilt durch die 12 Mädchen gibt 2 Jahre Lebenserwartung.

Für die Lebenserwartung von Frauen im Alter von 65 Jahren sind von den Neugeborenen aus dem Jahr 1959 nur noch gewisse Frauen am Leben. Mit dieser Anzahl an überlebenden Frauen wird dann nach dem gleichen Prinzip wie bei neugeborenen Mädchen das Durchschnittsalter des Todes, bzw. die Lebenserwartung, berechnet.

 

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Renteninitiative und zum politischen System der Schweiz 😊.