Allgemeine Geschäftsbedingungen Abstimmungsbroschüre

1. Vertragsparteien

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kund:innen (Gemeinden, Schulen, Institutionen etc.), die bei easyvote die easyvote-Broschüre bestellen. Herausgeber der easyvote-Broschüre ist der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ).

2. Vertragsobjekt

2.1. Die easyvote-Broschüre des DSJ informiert die Leser:innen kurz und einfach verständlich über die eidgenössischen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – kantonalen Abstimmungen und Wahlen. Die easyvote-Broschüre versteht sich als politisch neutral und gibt den wesentlichen Inhalt der offiziellen Abstimmungs- und Wahlunterlagen des Bundes und/oder der Kantone wieder. Massgeblich ist der Wortlaut des offiziellen Abstimmungs- und Wahlmaterials des Bundes und/oder der Kantone.

2.2. Die easyvote-Broschüren werden jeweils für die vier offiziellen eidgenössischen Abstimmungs- und Wahltermine (Blanko-Abstimmungstermine) produziert.

2.3. Eine kantonale Ausgabe ist nur in gewissen Kantonen erhältlich. Ob dies der Fall ist, hängt von der abonnierten Gesamtauflage im jeweiligen Kanton und/oder einer allfälligen Finanzierung durch Nicht-Abonnent:innen (öffentliche Hand, Private) ab.

2.4. Der DSJ produziert zurzeit keine easyvote-Broschüre für kommunale Abstimmungen oder Wahlen sowie für den zweiten Wahlgang von kantonalen oder eidgenössischen Exekutivwahlen.

3. Abonnemente

3.1. Die easyvote-Broschüre kann als Jahresabonnement oder als einmalige Bestellung beim DSJ bezogen werden.

3.2. Das Jahresabonnement kann jeweils auf den Beginn eines neuen Quartals (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) für die Vertragsdauer von einem Jahr abgeschlossen werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

3.3. Das Jahresabonnement enthält, entsprechend den Blanko-Abstimmungsterminen, vier easyvote-Broschüren pro Jahr. Findet an einem Blanko-Abstimmungstermin keine Abstimmung oder Wahl statt, liegt es im alleinigen Ermessen des DSJ, ob auf die Produktion einer Broschüre verzichtet wird, oder ob stattdessen eine Broschüre zu einem Thema im Bereich der politischen Bildung produziert wird (Sonderbroschüre). Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist nur geschuldet, wenn effektiv eine Broschüre produziert wird (sei es eine reguläre easyvote-Broschüre oder eine Sonderbroschüre).

3.4. Fällt in einem Kanton, in dem der DSJ zusätzlich zu den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen auch Inhalte für die kantonalen Vorlagen produziert, eine kantonale Abstimmung oder Wahl nicht mit dem Blanko-Abstimmungstermin zusammen, liegt es im alleinigen Ermessen des DSJ, ob eigens für die kantonale Vorlage eine Broschüre produziert wird. Eine solche Zusatzbroschüre ist nicht Bestandteil des Jahresabonnements. Wird eine Zusatzbroschüre produziert, erhalten die Kund:innen die Möglichkeit, diese zu den Konditionen gemäss der Preisliste zu beziehen.

4. Lieferung

4.1. Wird der DSJ beauftragt, die easyvote-Broschüren direkt der Zielgruppe zuzusenden (Versandart «Direktversand»), erfolgt die Zustellung in der Regel spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstermin.

4.2. Wird der DSJ beauftragt, die bestellten easyvote-Broschüren an eine gewünschte Adresse zu senden (Versandart «Paketversand»), erfolgt die Zustellung in der Regel spätestens fünf Wochen vor dem Abstimmungstermin.

4.3. Für Verspätungen oder fehlerhafte Zustellungen, die von der Post oder vom/von der Kund:in zu verantworten sind, übernimmt der DSJ keine Haftung.

5. Anzahl Broschüren und Zustellen von Adressdatensätzen

5.1. Bei der Versandart «Direktversand» sind die Adressdatensätze nach Aufforderung des DSJ bis spätestens acht Wochen vor dem Abstimmungstermin für die zwei kommenden Abstimmungstermine über das vom DSJ bereitgestellte Webtool im verlangten Format hochzuladen. Ansonsten kann eine fristgerechte Lieferung durch den DSJ nicht mehr gewährleistet werden. Werden die Adressdatensätze nicht fristgerecht hochgeladen, verwendet der DSJ die letzten verfügbaren Adressdatensätze. Sind beim DSJ im Versandzeitpunkt keine Adressdatensätze vorhanden, ist kein Versand der Broschüren möglich. Diesfalls bleibt die vertragliche Vergütung vom Kunden trotzdem geschuldet.

5.2. Bei der Versandart «Paketversand» ist der/die Kund:in verpflichtet, die Anzahl der zu liefernden Exemplare innert der durch den DSJ mitgeteilten Frist an den DSJ zu übermitteln. Erfolgt diese Mitteilung nicht fristgerecht an den DSJ, wird auf die Angaben auf dem Anmeldeformular bzw. auf die letzten verfügbaren Angaben abgestellt und die entsprechende Anzahl Exemplare geliefert.

5.3. Mit der Übermittlung der Adressdaten an den DSJ für den Versand der Broschüren bestätigt der/die Kund:in, dass er/sie zur Weitergabe dieser Daten ermächtigt ist (Gesetzesgrundlage oder Einwilligung der betroffenen Person).

6. Preise

Die Preise der easyvote-Broschüre sind in der Preisliste easyvote festgelegt. Preisänderungen sind vorbehalten und werden den Kund:innen auf geeignete Weise kommuniziert.

7. Rechnungsstellung

7.1. Kund:innen, die ein Jahresabonnement abgeschlossen haben, wird die effektiv bezogene Menge in der Regel wie folgt in Rechnung gestellt:

7.1.1. Versandart «Direktversand»: Halbjährlich, nach der Zustellung der Adressdatensätze jeweils für zwei Abstimmungstermine.

7.1.2. Versandart «Paketversand» und Einzelabonnemente: Jährlich, zu Beginn der Vertragsperiode für die vier folgenden Abstimmungstermine.

7.2. Die Vergütung für eine einmalige Bestellung wird nach dem Versand der Broschüren in Rechnung gestellt.

7.3. Die Fälligkeit beträgt ohne anderslautenden Vermerk auf der Rechnung 30 Tage. Ist die Rechnung am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, ohne dass der/die Kund:in schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben hat, fällt der/die Kund:in ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall schuldet der/die Kund:in dem DSJ eine Mahngebühr. Die erste Mahnung ist kostenlos. Bei der zweiten Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 40.00 fällig und bei der dritten Mahnung eine Gebühr von CHF 100.00.

8.  Kündigung Jahresabonnement

8.1. Eine Kündigung des Jahresabonnements hat spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsperiode zu erfolgen (siehe Ziff. 3.2. oben). Die Kündigungstermine lauten demnach:

  • Für die Vertragsperiode 1. Januar – 31. Dezember: 30. September
  • Für die Vertragsperiode 1. April – 31. März: 31. Dezember
  • Für die Vertragsperiode 1. Juli – 30. Juni: 31. März
  • Für die Vertragsperiode 1. Oktober – 30. September: 30. Juni

8.2. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

9.  Datenschutz

9.1. Im Umgang mit Daten hält sich der DSJ an das geltende Datenschutzrecht. Der DSJ erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung der Kundenbeziehungen sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Auf Wunsch des/der Kund:in kann mit dem DSJ eine separate Datenschutzvereinbarung abgeschlossen werden.

9.2. Personendaten (insbesondere Adressdaten der Stimmbürger:innen), die dem DSJ für den Versand der easyvote-Broschüre übermittelt werden, werden ausschliesslich zu diesem Zweck verwendet. Die Adressdaten der Stimmbürger:innen werden über den Versand hinaus bis nach Abschluss des Versands für den darauffolgenden Abstimmungstermin gespeichert und danach unwiderruflich gelöscht.

9.3. Der/Die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, dass der DSJ den Bezug der easyvote-Broschüre durch den/die Kund:in auf seinen Kommunikationskanälen (insbesondere Webseiten und Social Media Kanälen des DSJ) und/oder gegenüber Medien, Behörden sowie interessierten Gemeinden/Kantonen transparent machen kann.

10. Urheberrecht

10.1. Sämtliche mit der easyvote-Broschüre zusammenhängenden Urheberrechte stehen dem DSJ zu.

10.2. Es ist nicht gestattet, Informationen, Texte, Grafiken, Bilder oder Logos der easyvote-Broschüre ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des DSJ zu verändern, zu kopieren, zu senden, weiterzugeben, zu reproduzieren, zu lizenzieren, als Frame in einer Website zu verwenden, zu übertragen und von den genannten Inhalten abgeleitete Werke zu erstellen oder sie auf andere Art für gewerbliche oder öffentliche Zwecke zu nutzen.

10.3. Das easyvote-Logo ist eine eingetragene Marke des DSJ. Deren Nutzung ist ohne schriftliche Genehmigung des DSJ nicht gestattet. Allfällige weitere Markeneintragungen durch den DSJ bleiben vorbehalten.

11. Haftung

11.1. Die easyvote-Broschüre ist nicht Teil des offiziellen Abstimmungs- und Wahlmaterials des Bundes und/oder der Kantone. Massgeblich ist der Wortlaut des offiziellen Abstimmungs- und Wahlmaterials des Bundes und/oder der Kantone. Der/Die Kund:in hält den DSJ von sämtlichen Haftungsansprüchen in diesem Zusammenhang frei.

11.2. Der DSJ lehnt jegliche Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nutzung der easyvote-Broschüre entstehen oder damit zusammenhängen, ab.

12. Änderungen

12.1. Der DSJ behält sich vor, die Preise und seine Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem/der Kund:in in geeigneter Weise bekannt gegeben.

12.2. Der DSJ behält sich weiter vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Der/Die Kund:in wird in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.

12.3. Sind die Änderungen für den/die Kund:in nachteilig, kann er/sie bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit dem DSJ ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er/sie dies, akzeptiert er/sie die Änderungen.

13. Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde als ungültig, rechtswidrig oder nicht vollstreckbar erachtet werden, so soll die jeweilige Bestimmung als nicht zu diesen AGB gehörig angesehen werden. Die Gültigkeit, Rechtmässigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist Bern. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrecht, CISG).