Verrechnungssteuer25. September 2022

Ziel: Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen sollen abgeschafft werden. 

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Ausgangslage

Wenn z. B. Unternehmen Geld ausleihen wollen, können sie Obligationen verkaufen. Falls sie Obligationen verkauft haben, zahlen sie der Käuferin oder dem Käufer jedes Jahr Zinsen auf den erhaltenen Betrag. In der Schweiz muss auf diese Zinsen die Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent gezahlt werden. Wenn Privatpersonen in der Schweiz wohnen und z. B. Obligationen von Schweizer Unternehmen besitzen, können sie die Verrechnungssteuer zurückerhalten. Dafür müssen sie die Zinsen, die sie für die Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Wenn Unternehmen und im Ausland wohnhafte Privatpersonen die Verrechnungssteuer zurückerhalten wollen, müssen sie ein Gesuch einreichen. Auf den Handel von Schweizer Obligationen muss zudem eine Umsatzabgabe an den Bund gezahlt werden. Das ist eine Abgabe auf jeden Kauf und Verkauf von Obligationen. 

Das Parlament hat beschlossen, die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe für Schweizer Obligationen abzuschaffen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, gibt es keine Verrechnungssteuer und keine Umsatzabgabe mehr für Schweizer Obligationen. Bei den bereits existierenden Obligationen muss weiterhin die Verrechnungssteuer gezahlt werden. Aufgrund dieser Änderungen erwartet der Bund in den kommenden Jahren um 215 bis 275 Millionen Franken tiefere Einnahmen. Der Bund geht davon aus, dass durch die Änderungen wieder mehr Obligationen in der Schweiz verkauft werden, was zu neuen Einnahmen führt.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Ohne die Verrechnungssteuer ist es für Unternehmen attraktiver und einfacher, in der Schweiz Obligationen zu verkaufen. Das erhöht die Steuereinnahmen. 
  • Wenn in der Schweiz mehr Obligationen verkauft werden, wird der Standort Schweiz gestärkt. 
  • Wenn es keine Abgabe auf den Handel mit Schweizer Obligationen gibt, dann werden sie mehr gehandelt.

Argumente der Gegner/-innen

  • Von der Abschaffung profitieren nur Grossunternehmen. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben nichts davon. 
  • Personen, die viele Obligationen kaufen, profitieren von der Abschaffung. Die normale Bevölkerung hat keinen Vorteil. 
  • Bis jetzt lohnte es sich, die Zinsen in der Steuererklärung richtig anzugeben. Das verhinderte Steuerbetrug.

Mehr zum Thema

Was ist eine Obligation?

Eine Obligation ist für Unternehmen und den Staat eine Möglichkeit, um Geld auszuleihen. Obligationen werden auch Anleihen genannt. Früher waren sie aus Papier und alle wichtigen Informationen waren darauf geschrieben. Obligationen wurden zuhause oder auf der Bank gelagert. Heute sind die Obligationen nur noch digital, wie das Geld auf einem Bankkonto. Eine Obligation hat

  • einen Wert, z. B. 100 Franken
  • einen Zinssatz, z. B. zwei Prozent
  • eine Laufzeit, z. B. zehn Jahre

Ein Unternehmen kann also z. B. eine Obligation für 100 Franken mit einem Zinssatz von zwei Prozent für zehn Jahre verkaufen. Wer diese Obligation kauft, zahlt 100 Franken an das Unternehmen. Anschliessend erhält die Person zehn Jahre lang jährlich zwei Prozent Zinsen auf den Wert. Zwei Prozent von 100 Franken sind zwei Franken. Die Person erhält in den zehn Jahren also insgesamt 20 Franken Zinsen. Nach zehn Jahren zahlt das Unternehmen den Anfangswert von 100 Franken zurück. Die Person hat also nach zehn Jahren 120 statt 100 Franken.

Wie kann ich eine Obligation kaufen?

Obligationen werden am Markt für Obligationen gehandelt. Die meisten Banken bieten ihren KundInnen die Möglichkeit an, Obligationen für sie zu kaufen. Die gekauften Obligationen werden dann auf einem Wertschriftendepot abgelegt. Das ist wie ein digitales Bankkonto, aber statt einem Geldbetrag sind alle Wertpapiere aufgelistet, die eine Person besitzt. Obligationen können auch wieder verkauft werden. Dieser Handel mit Obligationen kostet Gebühren, unter anderem z. B. die Umsatzabgabe. Obligationen haben aber auch Risiken. So kann ein Unternehmen z. B. kein Geld mehr haben, deshalb bankrottgehen und dann die Obligation nicht mehr zurückzahlen. Je höher dieses Risiko ist, desto höher sind meistens auch die Zinsen. Zusätzlich schwanken die Preise von Obligationen. So kann die Obligation manchmal für einen höheren Preis und manchmal für einen tieferen Preis verkauft werden.

Was ist dabei die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer des Bundes. Sie wird vor allem auf das Geld erhoben, was mit Wertpapieren, wie Aktien und Obligationen, verdient wird. Diese Gelder sind also z. B. Zinsen und Dividenden. Dabei wird die Verrechnungssteuer direkt an der Quelle erhoben. Das heisst, die Verrechnungssteuer wird z. B. direkt von den Zinsen der Obligation abgezogen, bevor die Zinsen auf dem Konto der Person landen, welcher die Obligation gehört. Die Verrechnungssteuer beträgt 35 Prozent.

Wie erhalte ich das Geld zurück?

Eine Person kann die Verrechnungssteuer teilweise oder ganz zurückerhalten. Dafür muss bei der Steuererklärung das Geld angegeben werden, welches mit den Wertpapieren verdient wird, z. B. die Zinsen der Obligationen. Anschliessend wird die Verrechnungssteuer wieder zurückgezahlt und die Zinsen werden als Einkommen versteuert.

Das Hauptziel der Steuer wird hierbei sichtbar: Damit soll der Betrug bei den Steuern, die sogenannte Steuerhinterziehung, verhindert werden. Es lohnt sich, das Einkommen durch die Wertpapiere bei der Steuererklärung anzugeben, da die Steuersätze für das Einkommen tiefer sind als die Verrechnungssteuer von 35 Prozent.

Wofür zahle ich die Umsatzabgabe?

Werden Wertpapiere verkauft und gekauft, dann erhebt der Bund darauf eine Umsatzabgabe. Das heisst, der Bund zieht beim Verkauf einer Obligation einen kleinen Anteil vom Kaufpreis ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen keine Umsatzabgabe erhoben wird. Z. B. wenn ein Unternehmen neue, eigene Obligationen verkauft, muss keine Umsatzabgabe bezahlt werden.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Verrechnungssteuer und zum politischen System der Schweiz 😊.