Massentierhaltung25. September 2022

Ziel: Die Mindestanforderungen für die landwirtschaftliche Tierhaltung sollen erhöht werden und die Massentierhaltung soll verboten werden. 

Durch Abspielen dieses Videos werden entfernte Inhalte geladen und Sie können möglicherweise vom ursprünglichen Anbieter verfolgt werden.

Ausgangslage

In der Schweiz ist die landwirtschaftliche Tierhaltung gesetzlich geregelt. Es wird auch vorgeschrieben, wie viele Tiere maximal auf einem Betrieb gehalten werden dürfen. Aktuell sind maximal erlaubt: 

  • 27'000 Masthühner
  • 18'000 Legehennen
  • 1500 Mastschweine
  • 300 Mastkälber

Zudem ist festgelegt, wie viele Tiere insgesamt auf einem Betrieb gehalten werden dürfen. Die Anzahl ist abhängig von der Fläche des Betriebs. Damit wird die Produktion von Gülle, also Tiermist, reguliert. Weiter unterstützt der Bund Betriebe finanziell, wenn sie ihre Tiere besonders tierfreundlich halten. 2020 wurde bei 62 Prozent aller gehaltenen Tiere diese Vorgabe erfüllt. 

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, um die Massentierhaltung zu verbieten. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Volksinitiative angenommen, wird die Massentierhaltung verboten. Für die Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben gelten neu mindestens die Bio-Suisse-Vorgaben von 2018. Das betrifft unter anderem die Haltung von Tieren und deren Zugang zum Freien. Auch ändert sich bei gewissen Tierarten die maximale Anzahl pro Betrieb auf: 

  • 27'000 Masthühner (maximal 2000 pro Stall) 
  • 4000 Legehennen (maximal 2000 pro Stall) 

Damit weniger Gülle produziert wird, wird die maximal erlaubte Anzahl an Tieren pro Fläche des Betriebs um einen Sechstel reduziert. Es dürfen nur noch tierische Produkte importiert werden, die diese Vorgaben ebenfalls erfüllen. Darunter fallen z. B. Fleisch oder Eierteigwaren. Der Bund muss dafür ein geeignetes Kontrollsystem aufbauen. Die Betriebe haben bis zu 25 Jahre Zeit, um sich an die neuen Regeln anzupassen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Aktuell werden die Grundbedürfnisse der landwirtschaftlichen Tiere nicht erfüllt. Sie haben zu wenig Platz. 
  • 95 Prozent der Betriebe sind von der Volksinitiative nicht betroffen. Vor allem industrielle Grossbetriebe müssen fürs Tierwohl Massnahmen ergreifen. 
  • Schweizer LandwirtInnen dürfen gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt sein. Deshalb braucht es Vorgaben zum Import.

Argumente der Gegner/-innen

  • Das Schweizer Gesetz schützt das Wohl jedes einzelnen Tieres bereits ausreichend. 
  • Immer mehr Betriebe stellen das Tierwohl in den Vordergrund. Der Bund unterstützt Betriebe mit einer tierfreundlichen und gerechten Tierhaltung. 
  • Mit der Annahme der Volksinitiative steigen die Preise für Lebensmittel tierischer Herkunft. Das trifft besonders KonsumentInnen mit wenig Einkommen.

Mehr zum Thema

Traditionelle Landwirtschaft und industrielle Grossbetriebe

Insgesamt gab es im Jahr 2021 48'864 Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz. 71 Prozent der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe halten Tiere auf ihren Höfen. Der grösste Teil solcher Betriebe befindet sich in den Bergregionen. Betriebe, die in der Pflanzenproduktion oder in gemischter Wirtschaft (Tier- und Pflanzenproduktion) tätig sind, befinden sich grösstenteils in den Talgebieten bzw. im Mittelland. Total wurden im Jahr 2021 rund 681’000 Kühe, 1.4 Millionen Schweine und rund 11.8 Millionen Hühner gehalten.

Mit den fortgeschrittenen Technologien und den zunehmenden Spezialisierungen in der Landwirtschaft, etablieren sich immer mehr Grossbetriebe. Als Grossbetriebe gelten Höfe, die 50 oder mehr Hektar Land besitzen. Das entspricht mindestens 70 Fussballplätzen. Im Jahr 2018 waren rund sechs Prozent aller Betriebe Grossbetriebe. Durchschnittlich besitzt ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweiz 21 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Also eine Fläche in der Grösse von ungefähr 35 Fussballplätzen. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe abgenommen, sie sind dafür im Durchschnitt grösser geworden.

Labels in der Schweizer Landwirtschaft

In der Schweiz können LandwirtInnen ihre Betriebe unter sogenannten Labels führen. Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Produkte nach festgelegten Kriterien produziert und unter diesem Label verkauft werden. Die Produkte werden dabei unter zusätzlichen Anforderungen produziert, als es von den gesetzlichen Regeln verlangt wird. Dabei können verschiedene Aspekte wie die Tierhaltung, Ökologie oder auch Soziales strenger geregelt werden. In der Schweiz gibt es viele verschiedene Labels. Die bekanntesten sind IP-Suisse, Terra Suisse, Demeter, Suisse Garantie oder das Bio-Suisse-Label. Sie sind in erster Linie dafür da, dass sich KonsumentInnen einfach über die Produktherkunft und deren Herstellung informieren können.

Bio-Suisse-Richtlinien 2018

Im Jahr 2021 haben rund 7670 aller Schweizer Landwirtschaftsbetriebe unter dem Bio-Suisse-Label produziert. Diese müssen in allen Bereichen des Landwirtschaftsbetriebs die Richtlinien der Bio-Suisse einhalten. Das bedeutet, dass sowohl die Produktion von z. B. Getreide als auch die Haltung von Tieren den Regeln entsprechen müssen. Nur wenn alle Bereiche des Betriebs die Anforderungen erfüllen, dürfen die einzelnen Produkte unter dem Bio-Suisse-Label verkauft werden.

Bio-Suisse-Richtlinien im Detail

Herkunft

Gemäss den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 dürfen Tiere, die auf Bio-Landwirtschaftsbetrieben gehalten werden, nur auf Bio-Suisse-Betrieben geboren sein. Ausgenommen von dieser Regel sind Pferde, welche nicht für die Nahrungsmittelproduktion gehalten werden, männliche Zuchttiere und Hobbytiere.

Tierhaltung

Die Bio-Suisse-Richtlinien regeln alle Bereiche der Tierhaltung. Darunter fallen unter anderem die Art der Ställe, die Reinigung sowie die Fütterungsmöglichkeiten und Behandlungen bei Krankheit. Je nach Tierart unterscheiden sich z. B. auch die Anzahl Tiere, die maximal in einem Stall gehalten werden dürfen. Z. B. dürfen von den maximal 4000 Legehennen auf einem Hof maximal 2000 im gleichen Stall gehalten werden. Die Liegeflächen der Ställe müssen Tageslicht haben und das Futter muss vorwiegend eine biologische Herkunft haben. Je nach Tierart muss der Auslauf ins Freie gewährleistet sein.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Massentierhaltungsinitiative und zum politischen System der Schweiz 😊.