Änderung Zivildienstgesetz14. Juni 2026
Ziel: Der Zivildienst soll in der Schweiz die Ausnahme bleiben. Es sollen weniger Personen vom Militärdienst in den Zivildienst wechseln.
Ausgangslage
In der Schweiz gilt die Dienstpflicht. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann auch Zivildienst leisten. Dieser muss mit einem Gesuch beantragt werden. Früher hat eine Zulassungskommission geprüft, ob wirklich ein Gewissenskonflikt besteht. Seit 2009 gilt dieser dadurch als belegt, dass Gesuchstellende bereit sind, einen 1.5-mal so langen Dienst zu leisten wie im Militär.
2025 wurden 7211 Personen für den Zivildienst zugelassen, so viele wie noch nie. Der Zivildienst wird vor allem im sozialen und ökologischen Bereich geleistet.
Damit der Zivildienst die Ausnahme bleibt, soll das Zivildienstgesetz geändert werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Vorlage angenommen wird, wird das Zivildienstgesetz geändert. Neu gilt:
- Bei einem Wechsel in den Zivildienst müssen mindestens 150 Diensttage geleistet werden, egal wie viele Diensttage im Militär noch übrig wären.
- Auch (Unter-)Offiziere müssen bei einem Wechsel in den Zivildienst 1.5-mal so viele Diensttage leisten, wie im Militär noch übrig wären.
- Zivildienst-Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin-Studium voraussetzen, sind nicht mehr erlaubt.
- Wer bereits alle Militär-Diensttage geleistet hat, darf nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um z. B. die jährliche Schiesspflicht zu umgehen.
- Zivildienstleistende müssen nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle Diensttage geleistet sind.
- Wer das Gesuch für den Zivildienst während oder vor der Rekrutenschule einreicht, muss den langen Einsatz von 180 Tagen im Jahr nach der Zulassung leisten.
Argumente der Befürworter/-innen
- Laut Verfassung gibt es keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Letzterer ist ein Ersatzdienst. Die Vorlage stärkt diesen Grundsatz.
- Beim Wechsel aus dem Militär dauert der Zivildienst mindestens 150 Tage. So wird ein später Wechsel unattraktiver.
- Die Vorlage beseitigt gewisse Vorteile vom Zivildienst gegenüber dem Militär, z. B. die flexible Einsatzplanung.
Argumente der Gegner/-innen
- Die Vorlage schwächt das wichtige Engagement von Zivildienstleistenden massiv und schadet der Gesellschaft.
- Die Vorlage schreckt junge Menschen davon ab, Zivildienst zu leisten. Dieser ist aber auch wichtig für die Sicherheit der Schweiz.
- Das Militär hat mehr Soldat/-innen als erlaubt. Die Armeebestände sind nicht gefährdet. Ausserdem ist die Vorlage verfassungswidrig.
Was ist die Dienstpflicht?
Die Dienstpflicht in der Schweiz verpflichtet alle Schweizer Männer dazu, einen Dienst für den Staat zu leisten. Dieser Dienst muss grundsätzlich im Militär, kann unter gewissen Voraussetzungen aber auch im Zivilschutz oder als Zivildienst geleistet werden. Für Schweizer Frauen gilt die Dienstpflicht nicht. Sie können sich freiwillig für den Dienst melden.
Die Dienstpflicht im Militär funktioniert nach dem Milizprinzip. Das Milizprinzip bedeutet, dass öffentliche Aufgaben meistens nebenberuflich übernommen werden. Also, dass Personen gleichzeitig arbeiten, und in der Politik oder im Dienst sind.
Formen der Dienstpflicht
Militärdienst:
Die Militärpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem man 18 Jahre alt wird. Bis zum Ende des 24. Altersjahres muss man die Rekrutierung absolvieren. Die Rekrutenschule kann frühestens ab dem 19. Altersjahr und muss spätestens bis zum 25. Altersjahr absolviert werden.
Die Schweizer Armee trägt zur Sicherheit und zum Frieden in der Schweiz und im Ausland bei. Sie verteidigt die Schweiz, bietet Unterstützung in Notlagen und fördert Frieden im Ausland. Im Falle eines bewaffneten Angriffs soll die Schweizer Armee aktiv in allen Wirkungsräumen verteidigen – das heisst am Boden, in der Luft und im Cyberraum.
Zivildienst:
Beim Zivildienst leistet man gemeinnützige Arbeit, die dem Wohl der Bevölkerung dient. Dies kann in verschiedenen Bereichen geschehen, wie z.B. im Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit, im Umweltschutz oder in der Landwirtschaft. Der Zivildienst dauert 1.5-mal so lange wie der Militärdienst. Sobald man bei der Rekrutierung als tauglich gilt und eine Funktion erhalten hat, kann ein Gesuch für den Zivildienst gestellt werden. Alle Einsätze müssen selbständig organisiert werden.
Zivilschutz:
Der Zivilschutz wird von Personen geleistet, die aus medizinischen Gründen für den Militärdienst untauglich sind. Der Zivilschutz schützt und unterstützt bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten. Seine Aufgaben sind Schutz und Rettung der Bevölkerung, Betreuung von schutzsuchenden Personen, Unterstützung von Behörden und Organisationen und Schutz von wichtigen Gebäuden oder Kunstwerken. Zusätzlich kümmert er sich um die Vorbeugung und Reparaturen von Schäden. Die Einsätze werden vom Wohnkanton organisiert. Die Grundausbildung beim Zivilschutz dauert je nach Kanton 10 bis 19 Tage. Die Dienstzeit im Zivilschutz dauert 14 Jahre und umfasst insgesamt 245 Tage. Für die Diensttage, die nicht geleistet werden, muss der Wehrpflichtersatz bezahlt werden.
Sollbestand und Effektivbestand
In der Armee unterschiedet man zwischen Sollbestand und Effektivbestand. Der Sollbestand gibt an, wie viele Personen zur Verfügung stehen müssen, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Der Effektivbestand gibt die tatsächliche Anzahl der Personen an, die aktuell im Militär oder Zivilschutz dienen bzw. im Notfall einberufen werden können. Der Sollbestand im Militär muss mindestens 100'000 Personen betragen. Der Effektivbestand umfasste im Jahr 2023 147'000 Personen. Der Sollbestand im Zivilschutz muss mindestens 72'000 Personen betragen. Der Effektivbestand umfasste im Jahr 2022 57'000 Personen.
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