Übersicht

  • Gesundheit und Politik
  • Gesundheit der Bevölkerung
  • Krankenkasse
  • Unfallversicherung

Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein allgegenwärtiges und komplexes Thema. Einerseits sind Menschen direkt für ihre eigene Gesundheit verantwortlich. Täglich begegnet man Fragen zu Bewegung und Ernährung, Krankenkassen oder Medikamenten. Andererseits sind Bund und Kantone für gewisse gesundheitliche Aspekte direkt verantwortlich. 

Die Bundesverfassung gibt vor, dass sich Bund und Kantone vor allem mit zwei Bereichen der Gesundheit beschäftigen. Einerseits sind Bund und Kantone dafür verantwortlich, dass es eine medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung gibt, also dass z. B. genügend Arztpraxen, Psycholog:innen und Spitäler vorhanden sind (Art. 117a BV). Andererseits müssen Bund und Kantone auch unsere Gesundheit schützen, damit die Bevölkerung gar nicht erst krank wird. Dies machen die Kantone z. B. über Präventionskampagnen (Art. 118 BV). Dabei führen sie auch Präventionskampagnen durch, in dem sie z. B. Kindern mit gratis Äpfeln in den Schulpausen eine gesunde Ernährung näherbringen wollen.

Gesundheit und Politik

Das Schweizer Gesundheitssystem ist – wie die Schweizer Politik – föderalistisch aufgebaut. Das heisst, die Gemeinden, die Kantone und der Bund setzen die Gesetze und Verordnungen im Gesundheitsbereich gemeinsam auf. Sie teilen sich die Aufgaben.

Auf Bundesebene…

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig für die Umsetzung der nationalen Gesetze und Verordnungen im Gesundheitsbereich. Mit dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung erlässt es z. B. Vorschriften für Medikamente, damit sie wirklich gesünder machen, und erarbeitet die Gesetzgebung zur Forschung am Menschen. Ausserdem vertritt es die gesundheitspolitischen Interessen der Schweiz im Ausland und in internationalen Organisationen. So tauscht es sich in der Weltgesundheits-organisation mit anderen Ländern über Erfahrungen und gemeinsame Regeln aus. Z. B. werden aus den verschiedenen Erfahrungen von der Covid-19-Pandemie Empfehlungen für den Kampf gegen zukünftige Epidemien erarbeitet.

Das BAG arbeitet zurzeit an verschiedenen Heraus-forderungen in der Grundversorgung. Mit der aktuellen gesundheitspolitischen Strategie will es bis 2030 unter anderem die folgenden Herausforderungen lösen:

  • Es gibt mehr alte und pflegebedürftige Menschen, es fehlen aber qualifizierte Pflegefachkräfte.
  • Die Kosten im Gesundheitswesen steigen, weshalb auch die Krankenkassenprämien teurer werden.
  • Die Digitalisierung im Gesundheitswesen (z. B. elektronische Patient:innendossiers, die die Behandlung vereinfachen sollen) bringt neue Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz.

Auf kantonaler Ebene… 

Die Kantone sind für die medizinische Grundversorgung verantwortlich. In jedem Kanton gibt es dafür eine Gesundheitsdirektion. Die Gesundheitsdirektionen sind zuständig für die Umsetzung der kantonalen Gesetze und Verordnungen im Gesundheitsbereich. Sie kontrollieren z. B. in ihrem Kanton, ob es genügend Spitäler gibt, wie sie finanziert werden und ob sie genügend Personal haben. Auch regeln sie die Verbilligung von Krankenkassenprämien für Personen mit tiefen Löhnen (mehr dazu unten im Kapitel zu Krankenkassen). Sie ist auch zuständig für die Gesundheitsprävention und -förderung bei der kantonalen Bevölkerung.

Für die Zusammenarbeit der Kantone im Gesundheits-bereich gibt es die sogenannte Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (kurz GDK). Sie erleichtert den Austausch von Kantonen mit Organisationen im Gesundheitsbereich und zu Bundesbehörden. Zudem erarbeitet sie Empfehlungen für den Gesundheitsbereich innerhalb der Kantone. So empfehlen sie z. B. das Kantone in ihrer Spitalplanung zusammenarbeiten.

Gesundheit der Bevölkerung

Die Gesetze, Verordnungen und die konkreten Massnahmen wie z. B. eine Kampagne zu gesunder Ernährung beruhen auf Informationen über die Gesundheit der Bevölkerung. Um die Gesundheit der Bevölkerung einschätzen zu können, führt das Bundesamt für Statistik alle fünf Jahre eine Befragung durch. Diese Befragung heisst Schweizerische Gesundheits-befragung (SGB) und ist die grösste schweizweite Erhebung von Daten zum Thema Gesundheit. 

Die Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. In der Schweiz werden Frauen heute durchschnittlich 85,6 Jahre alt. Die Lebenserwartung von Männern beträgt im Durchschnitt 81,9 Jahre. Die häufigsten Todesursachen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie beispielsweise Herzinfarkte, sowie Krebserkrankungen. Dies trifft insbesondere auf ältere Menschen zu. Unter den 11- bis 25-Jährigen sind die häufigsten Todesursachen Unfälle und Suizide. Die Anzahl an Suiziden in dieser Altersgruppe hat sich im Verlauf der letzten 30 Jahre halbiert.

Bund und Kantone nutzen zur Beurteilung der Gesundheit der Bevölkerung das sogenannte Gesundheitsverhalten. Das Gesundheitsverhalten beschreibt, wie gesund sich jemand verhält und dadurch, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand noch lange gesundbleibt. Dazu gehört z. B. eine ausgewogene Ernährung. Auch die körperliche Aktivität ist wichtig. Laut der SGB machen 76 Prozent der Bevölkerung genug Sport oder sind genug zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs. Unter den 16- bis 25-Jährigen liegt dieser Wert sogar noch etwas höher. 

Auch der Tabakkonsum wird im Rahmen der SGB erhoben. Insgesamt rauchen rund 27 Prozent der Schweizer Bevölkerung Zigaretten. Unter den 16- bis 25-Jährigen rauchen rund 30 Prozent, die meisten davon täglich. Der Anteil an Personen, die mindestens einmal wöchentlich Alkohol trinken, liegt bei 58 Prozent. Im Vergleich dazu trinken rund 45 Prozent der 16- bis 25-Jährigen mindestens einmal wöchentlich Alkohol. 

Wichtig zur Beurteilung der Bevölkerungsgesundheit ist nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit. Laut der SGB schätzen über 90 Prozent der Bevölker-ung ihre Lebensqualität als gut bis sehr gut ein. Rund die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich voller Energie und lebendig und rund 75 Prozent geben an, meistens glücklich zu sein. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung fühlen sich mittel bis stark psychisch belastet. Der Anteil an Personen mit einer diagnostizierten Depression liegt bei über fünf Prozent. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung berichten jedoch Jugendliche und junge Erwachsene deutlich häufiger von Symptomen, die auf eine Depression hinweisen. Frauen in dieser Alters-gruppe fühlen sich häufiger psychisch belastet als Männer. 

Krankenkasse

In der Schweiz muss jede Person eine Krankenversicherung haben. Die Krankenver-sicherungen werden von Krankenkassen angeboten. Die Krankenkassen übernehmen dann einen Teil der Gesundheitskosten, z. B. bei einem Spitalaufenthalt oder für ein Medikament. Jede Person bezahlt für die Krankenversicherung eine monatliche Prämie. Eine Prämie ist ein monatlicher Geldbetrag, der an die Krankenkasse bezahlt wird. Die Höhe der Prämie ist unabhängig vom Einkommen der versicherten Person. Sie unterscheidet sich aber je nach Kanton, Krankenkasse und gewählten Modell. Menschen mit wenig Lohn können beim Kanton aber eine Prämienverbilligung beantragen.

Krankenkassenwahl

Die Krankenkasse kann jeweils auf das neue Jahr hin gewechselt werden. Dafür gibt es einfache Anleitungen im Internet. Verschiedene Vergleichsseiten im Internet oder Beratungsgespräche bei den Krankenkassen helfen, eine passende Krankenversicherung auszuwählen.

Krankenkassenprämie

Jede versicherte Person muss monatlich einen Geldbetrag an die Krankenkasse bezahlen. So ist sie versichert und erhält finanzielle Unterstützung, wenn sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Jede Krankenkasse kann selbst ihre Prämie festsetzen. Diese Prämie muss vom BAG genehmigt werden. Das BAG genehmigt nur die Prämien, die dem Gesetz entsprechen und die Kosten decken, aber nicht zu hoch sind. In einigen Kantonen gibt es verschiedene Prämienregionen. Das bedeutet, dass sich die Prämie unterscheidet, je nachdem in welcher Region des Kantons eine Person wohnt. Der Bund legt die Prämienregionen und die maximalen Unterschiede zwischen den Prämien fest.

Prämienverbilligung

Eine versicherte Person, die wenig Lohn erhält, kann in ihrem Wohnkanton eine Prämien-verbilligung beantragen. Der Kanton überprüft, ob eine Person Anspruch darauf hat, eine tiefere Krankenkassenprämie zu zahlen. Es ist kantonal geregelt, bis zu welchem Einkommen eine versicherte Person die Prämienverbilligung erhält und wie viel weniger sie bezahlen muss. Bund und Kanton übernehmen dann die restlichen Kosten der Prämie.

Franchise

Die Franchise ist der Fixbetrag, der eine versicherte Person pro Jahr an die medizinischen Behandlungskosten bezahlen muss. Erst wenn dieser Fixbetrag abbezahlt ist, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Die tiefste Franchise beträgt 300 Franken, die höchste 2'500 Franken. Die Höhe der Franchise kann von der versicherten Person selbst gewählt werden. Für Personen, die beispielsweise oft medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, kann sich eine tiefere Franchise lohnen. Diese Person bezahlt dann weniger an die Behandlungskosten, jedoch ist die monatliche Prämie entsprechend höher. Entscheidet sich eine Person hingegen für eine hohe Franchise, muss sie zwar mehr Geld für die Behandlungskosten zahlen, dafür bezahlt sie aber auch eine tiefere monatliche Prämie. Um die richtige Franchise auszuwählen, muss also abgewogen werden, wie oft eine Person medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss und wie viel Geld eine Person zur Seite legen kann, um im Notfall den gesamten Betrag der Franchise auf einmal zahlen zu können.

Selbstbehalt

Wenn die Franchise erreicht wurde, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt die versicherte Person zehn Prozent ihrer Behandlungskosten. Sie muss aber nicht mehr als 700 Franken pro Jahr bezahlen. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise. Das heisst, die höchstmöglichen Gesundheitskosten für eine Person pro Jahr sind die monatlichen Krankenkassenprämien und für eine medizinische Behandlung die gewählte Franchise (zwischen 300 und 2500 Franken) + 700 Franken.

Modelle

Es sind verschiedene Versicherungsmodelle wählbar:

Freie Arztwahl: Die versicherte Person kann zu einer Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl gehen. Auch Spezialist/-innen kann sie direkt aufsuchen, ohne eine Überweisung von einer Hausärztin oder einem Hausarzt zu haben.

HMO-Modell: Bei einer HMO («Health Maintenance Organization») handelt es sich um eine Organisation von Ärzt/-innen, die in einer Gruppenpraxis arbeiten. Im HMO-Zentrum sind neben Hausärzt/-innen) teilweise auch Fachpersonal sowie Therapeut/-innen tätig. Bei diesem Modell muss die versicherte Person immer zuerst zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt in der HMO-Praxis (ausser in Notfällen). Von dort kann die Person an Spezialist/-innen weiter-verwiesen werden, falls nötig.

Hausarztmodell: Die versicherte Person kann eine Ärztin oder einen Arzt aus diesem Netzwerk von Hausärzt/-innen auswählen. Bei diesem Modell muss die versicherte Person immer zuerst zu ihrer Ärztin oder zu ihrem Arzt (ausser in Notfällen). Von dort kann die Person an Spezialist:innen weiterverwiesen werden, falls nötig. 

Telmed (Vorgängige telefonische Beratung): Im Telmed-Modell ist man zu einer telefonischen medizinischen Beratung verpflichtet, bevor man einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen darf (ausser in Notfällen).

Die obligatorische Krankenkasse gilt auch auf Reisen, allerdings deckt sie nicht alle medizinische Behandlungen und Transportkosten im Ausland ab. Um mehr finanzielle Unterstützung im Ausland zu erhalten, gibt es von den Krankenkassen Zusatzversicherungen. 

Zusatzversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung deckt die Grundversorgung ab. Gewisse Gesund-heitskosten wie z. B. Zahnbehandlungen oder z. B. Fitness-Abo sind nicht in der Grundversorgung enthalten. Wenn eine Person möchte, dass diese Gesundheitskosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden, kann sie sogenannte Zusatz-versicherungen abschliessen. Die Zusatzversicherungen sind freiwillig. Je nach Anzahl und Art der Zusatzversicherung ist es unterschiedlich, wieviel die Zusatzversicherung kostet.

Die häufigste Zusatzversicherung macht, dass eine Person statt allgemein versichert, halbprivat oder privat versichert ist. Das heisst, eine Person zahlt mehr Geld und hat dafür z. B. im Spital ein Einzelzimmer.

Bei der obligatorischen Krankenversicherung müssen die Krankenkassen alle Personen aufnehmen. Bei den Zusatzversicherer ist dies nicht so. Eine Person muss manchmal gewisse gesundheitliche Bedingungen erfüllen, um eine Zusatzversicherung zu erhalten.

Good to know

Bei der Abrechnung der Krankenkassenprämien fragen sich vielleicht viele Menschen, warum ihnen pro Jahr rund 80 Franken von der Rechnung abgezogen werden. Hier kommen die Umweltabgaben ins Spiel.

Die schweizerischen Umweltabgaben setzen sich aus der CO2-Abgabe und der VOC-Abgabe (VOC = «Volatile Organic Compounds») zusammen. Die CO2-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl erhoben. Dadurch soll der Verbrauch von fossilen Brennstoffen und der damit einhergehende CO2-Ausstoss reduziert werden. Die VOC-Abgabe wird auf gewisse Substanzen erhoben, die sich beispielsweise in Lacken und Reinigungsmitteln befinden. Die Abgabe soll helfen, hohe Ozonwerte zu verhindern. Beide Abgaben haben also die Absicht, das Klima zu schützen. 

Es handelt sich bei beiden Umweltabgaben um Lenkungsabgaben. Das heisst, die Umweltabgaben werden nicht von allen Personen bezahlt, sondern werden ab einer bestimmten Höhe des Verbrauchs von CO2 und VOC erhoben und danach wieder an die Schweizer Bevölkerung verteilt. Die Rückverteilung geschieht aus praktischen Gründen über die allgemeine Krankenversicherung, da diese in der Schweiz für alle Personen obligatorisch ist. Der Betrag wird jährlich neu berechnet und von den monatlichen Prämien abgezogen.

Unfallversicherung

Nebst der obligatorischen Krankenversicherung und den Zusatzversicherungen gibt es als weitere Gesundheitsversicherung die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung über-nimmt die Kosten bei Unfällen (während oder ausserhalb der Arbeit). Die Unfallver-sicherung läuft über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Die Unfallversicherung gilt auch im Ausland. 

Alle Arbeitgebende müssen ihre Angestellten versichern, ausser die Person arbeitet weniger als acht Stunden pro Woche.

Berufsunfälle

Sind Unfälle, die während der Arbeit oder während den Pausen bei der Arbeit passieren. Geschieht ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, so gilt dies allerdings als Nichtberufsunfall. Ebenfalls gelten Unfälle, die sich in der Freizeit oder zu Hause passieren als Nichtberufs-unfälle. Mit der Unfallversicherung ist eine Person bei all diesen Unfälle versichert.

Wenn eine Person weniger als acht Stunden pro Woche an einem Ort arbeitet, so ist sie nur gegen Berufsunfälle versichert. In diesem Fall gelten aber Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, ebenfalls als Berufsunfälle. Die versicherte Person ist dann selbst dafür verantwortlich eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle bei einer Krankenkasse abschliessen. Das gilt z. B. auch für Studierende, die nicht berufstätig sind. Die Unfallver-sicherung ist aber freiwillig. Wenn eine Person arbeitslos ist und Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist sie ebenfalls versichert.