Mehr Infos
Übersicht
- Was ist Arbeitslosigkeit?
- Wie wird Arbeitslosigkeit gemessen?
- Gründe für die Arbeitslosigkeit
- Jugendarbeitslosigkeit
- Vorgehen bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit
Was ist Arbeitslosigkeit?
Arbeitslosigkeit bedeutet, dass eine Person keine Arbeit hat, aber arbeiten könnte (also arbeitsfähig ist) und aktiv eine Stelle sucht, z. B. Bewerbungen an Firmen schickt. Personen, die nicht aktiv eine Stelle suchen, werden als inaktiv bezeichnet und zählen nicht zu den Arbeitslosen.
Eine arbeitslose Person kann sich in ihrer Wohngemeinde in einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Wenn die Person die Bedingungen des RAV erfüllt, erhält sie eine Entschädigung von der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung).
Die Arbeitslosenentschädigungen
Die Arbeitslosenentschädigung wird von der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt. Die Arbeitslosenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung in der Schweiz. Das heisst, alle erwerbstätigen Personen müssen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dafür wird ihnen ein Teil des Lohnes direkt abgezogen, wie zum Beispiel auch für die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV.
Das Ziel der Entschädigungen ist, arbeitslosen Personen ein angemessenes Einkommen zu garantieren und sie zu ermutigen, eine Stelle zu suchen. Die Entschädigung entspricht 70 oder 80 Prozent des letzten Einkommens.
Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Person muss:
- arbeitslos sein (ganz oder teilweise);
- einen Arbeitsausfall (mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage) und eine Lohneinbusse erlitten haben;
- in der Schweiz wohnen;
- in der Lage sein, zu arbeiten;
- die obligatorische Schulzeit absolviert und noch nicht das Rentenalter erreicht haben;
- innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit während mindestens zwölf Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben (es gibt Ausnahmen, siehe Beitragszeit);
- ihre Pflichten erfüllen, die hauptsächlich darin bestehen, aktiv eine Stelle zu suchen und dies zu beweisen.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hat die Person Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Die Entschädigungen werden nach einer Wartefrist ausbezahlt. Diese Frist hängt von der jeweiligen Situation ab. Die Entschädigungen sind zudem zeitlich befristet. Eine Person unter 25 Jahren ohne Kinder kann höchstens 200 Tage lang Entschädigungen beziehen. Eine Person über 25 Jahren oder eine Person mit Unterhaltspflichten für Kinder kann hingegen Entschädigungen für höchstens 400 Tage beziehen.
Beitragszeit
Um Entschädigungen zu beziehen, muss man Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Das ist der Fall, sobald eine Person zuvor angestellt war. Grundsätzlich muss man in den zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV während zwölf Monaten Beiträge bezahlt haben. In bestimmten Fällen müssen keine Beiträge entrichtet worden sein, zum Beispiel:
- wenn die Person mehr als zwölf Monate eine Schulausbildung oder eine berufliche Weiterbildung besucht hat und seit mindestens zehn Jahren den Wohnsitz in der Schweiz hat;
- wenn die Person in den zwei Jahren vor der Anmeldung während mehr als zwölf Monaten nicht in der Lage war zu arbeiten (wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft), und während der Arbeitsunfähigkeit den Wohnsitz in der Schweiz hatte;
- wenn die Person mindestens ein Jahr im Ausland (ausserhalb der EU) gelebt und gearbeitet hat.
WIE WIRD ARBEITSLOSIGKEIT GEMESSEN?
Es gibt zwei offizielle Möglichkeiten, wie die Arbeitslosigkeit in der Schweiz gemessen wird: eine durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und eine durch das Bundesamt für Statistik (BfS).
- Das SECO veröffentlicht die Arbeitslosenquote der Schweiz einmal monatlich, dabei werden alle bei einem RAV angemeldeten Personen berücksichtigt.
- Das BfS publiziert die Arbeitslosenquote der Schweiz alle drei Monate. Diese Zahl umfasst arbeitslose Personen, die aktiv auf Stellensuche sind. Dabei stützt sich das BfS auf die Definition von Arbeitslosigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Arbeitslosenquoten vom SECO und dem BfS unterscheiden sich also leicht, da nicht die gleichen Kriterien berücksichtigt werden.
Die Quote des BfS ist etwas näher an der Realität, da nämlich nicht alle arbeitslosen Personen bei einem RAV gemeldet sind. Diese Quote wird auch für Vergleiche mit anderen Ländern verwendet. Die Zahl des SECO ist hingegen genauer, da sie sich auf Anmeldungen stützt, was eine exakte Zählung ermöglicht. 2022 lag die Arbeitslosenquote der Schweiz gemäss SECO bei 2.2 Prozent und gemäss BFS bei 4.3 Prozent.
GRÜNDE FÜR DIE ARBEITSLOSIGKEIT
Es gibt zahlreiche Gründe für Arbeitslosigkeit. Man unterscheidet zwischen strukturellen und konjunkturellen Gründen. Strukturelle Gründe sind Gründe, die mit unserem Wirtschaftssystem zusammenhängen, z. B. Mangel an Arbeitserfahrung, Nationalität oder die Robotisierung der Arbeit. Konjunkturelle Gründe sind Gründe, die einen genauen Auslöser haben, z. B. die Schliessung einer Fabrik.
JUGENDARBEITSLOSIGKEIT
Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren sind die am meisten von Arbeitslosigkeit betroffene Personengruppe in der Schweiz. Jugendliche können zum Beispiel nach ihrer Lehre, ihrem Studium oder ohne Ausbildung arbeitslos sein.
2 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz waren 2022 gemäss Schätzungen des SECO arbeitslos. Gemäss Schätzungen des BfS waren 7.5 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz 2022 arbeitslos. Der grosse Unterschied der beiden Schätzungen erklärt sich dadurch, dass jede/jeder zweite Jugendliche sich nicht bei einem RAV als arbeitslos anmeldet. Die Jugendlichen, die sich nicht anmelden, erhalten auch keine Arbeitslosenentschädigung.
Die Gründe
- Jugendliche sind häufig am stärksten von wirtschaftlich angespannten Zeiten betroffen. Unternehmen stellen weniger oder gar keine neuen Personen ein und verlängern befristete Verträge nicht.
- Jugendliche sind eher von Entlassungen betroffen als z. B. Personen mit Familie
- Mangelnde Arbeitserfahrung nach Abschluss einer Ausbildung erschweren die Stellensuche.
Die Wartetage
Es ist wichtig zu wissen, dass Jugendliche, die während mehr als zwölf Monaten eine Schule absolviert haben (z. B. nach der Matura), nach ihrer Meldung als arbeitslos eine Wartezeit von 120 Tagen haben, bevor sie Entschädigungen erhalten. Diese Wartezeit hängt damit zusammen, dass sie noch nicht zur Versicherung beigetragen haben (sie haben noch nicht oder wenig gearbeitet).
VORGEHEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT
Die Anmeldung
Es ist wichtig, bereits vor der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche zu beginnen. Die Entschädigungen können eingestellt werden, wenn vor der Anmeldung keine Stellensuche stattfand. Die Anmeldung ist möglich, sobald die Person arbeitslos ist, aber auch schon, wenn sie weiss, dass sie bald arbeitslos sein wird. Je nach Kanton erfolgt die Anmeldung direkt beim RAV oder auf dem Arbeitsamt der Gemeinde. Wenn die Anmeldung beim Arbeitsamt der Gemeinde erfolgt, muss man sich noch innerhalb der gegebenen Frist beim RAV melden. Der angemeldeten Person wird eine/ein RAV-Berater/-in zugeteilt. Mit dieser Person findet ein monatliches Beratungsgespräch statt. Sie muss die arbeitslose Person über ihre Rechte informieren und ihr Kurse oder andere Weiterbildungen vorschlagen, um ihre Fachkompetenzen zu verbessern. Zudem werden die Arbeitsbemühungen der angemeldeten Personen kontrolliert.
Die Arbeitslosenkasse
Sobald die arbeitslose Person beim RAV angemeldet ist, muss sie sich bei der Arbeitslosenkasse melden, um ihr Dossier zu eröffnen. Die Kasse entscheidet über die Zahlung von Arbeitslosenentschädigungen (ob die Person Anspruch hat und wenn ja, auf welchen Betrag).
Jeden Monat muss die arbeitslose Person ein Formular ausfüllen und an die Arbeitslosenkasse schicken. Die Entschädigungen werden auf der Grundlage dieses Formulars berechnet.
Die Stellensuche
Es ist wichtig, in jeder Phase der Arbeitslosigkeit nach einer Stelle zu suchen. Es muss regelmässig über den ganzen Monat verteilt gesucht werden. Wenn die Bemühungen als ungenügend beurteilt werden, können die Entschädigungen ausgesetzt werden. Wenn die arbeitslose Person in ihrem Beruf keine Stellenangebote findet, muss sie auch ausserberuflich Stellen suchen. Das RAV kann ebenfalls Arbeitsstellen vorschlagen. Die arbeitslose Person kann die Vorschläge ablehnen, wenn die Arbeit nicht «zumutbar» ist. Eine Stelle ist insbesondere nicht zumutbar, wenn sie mehr als zwei Stunden vom Wohnort der Person entfernt ist, der Lohn weniger als 70 Prozent der erhaltenen Entschädigungen beträgt oder wenn sie den persönlichen Umständen der Person nicht Rechnung trägt (wie Alter oder familiäre Situation).