Die berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge (BV) wird im “Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“ geregelt (abgekürzt: BVG). So präzisiert der erste Artikel des BVGs, dass die berufliche Vorsorge älteren Menschen, Hinterbliebenen und Invaliden die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglicht.
Bei älteren Menschen betrifft dies vor allem das Leben nach der Pensionierung (Versicherung gegen das Alter). Hinterbliebene sind Menschen, die ein Familienmitglied oder andere nahestehende Menschen verloren haben (Versicherung gegen den Tod). Invalid bedeutet, dass eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung teilweise oder vollständig arbeitsunfähig ist (Versicherung gegen Invalidität). Die berufliche Vorsorge ist also eine Versicherung. Sie versichert Personen gegen das Alter, Tod und Invalidität. Trifft etwas davon ein, so bekommt die Person weiterhin einen Anteil ihres Lohns, da der Lohn versichert ist.