Finanzierungsverbot29. November 2020

Ziel: Die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern durch bestimmte Institutionen wie den Pensionskassen oder der Schweizerischen Nationalbank soll verboten werden.

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Ausgangslage

In der Schweiz ist es verboten, die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen zu finanzieren. Es ist hingegen erlaubt, Hersteller von anderen Kriegsmaterialien (z.B. Pistolen oder Panzern) zu finanzieren.

Es wurde eine Initiative eingereicht, um bestimmten Institutionen die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern zu verbieten. Diese Institutionen sind die Schweizerische Nationalbank, Schweizer Stiftungen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Pensionskassen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, wird die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern verboten. Das Verbot gilt für die Schweizerische Nationalbank, Schweizer Stiftungen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Pensionskassen. Das heisst, diese Institutionen dürfen Kriegsmaterialherstellern zum Beispiel keine Kredite geben oder Aktien von diesen besitzen. Bestehende Kredite und Aktien müssen innerhalb von vier Jahren gekündigt oder verkauft werden. Betroffen sind Kredite und Aktien von in- und ausländischen Unternehmen, die mit der Herstellung von Kriegsmaterial mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes machen. Zusätzlich soll sich die Schweiz weltweit für ein Finanzierungsverbot von Kriegsmaterial durch Banken und Versicherungen einsetzen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Finanzierung von Kriegsmaterial widerspricht den Anstrengungen der Schweiz, bewaffnete Konflikte friedlich zu lösen.
  • Die Initiative verhindert, dass Geld von der Nationalbank und den Pensionskassen an Kriegsmaterialhersteller fliesst. Das führt zu mehr Transparenz.
  • Auch ohne die Finanzierung von Kriegsmaterial erzielen Pensionskassen oft höhere Gewinne.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Finanzierung von z.B. Atomwaffen ist bereits verboten. Weitere Verbote schränken die AHV/IV und die Pensionskassen unnötig ein.
  • Ein weltweites Finanzierungsverbot von Kriegsmaterial ist unrealistisch. Die Initiative schwächt die Schweizer Industrie und den Finanzplatz.
  • Die Einschränkung der AHV/IV und der Pensionskassen kann zu niedrigeren Renten führen.

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Der Weg einer Initiative

Ein Initiativkomitee – eine Gruppe von Minimum 7 bis Maximum 27 stimmberechtigten Personen – verfasst einen Initiativtext. Das Initiativkomitee hat 18 Monate Zeit, um mindestens 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Personen zu sammeln. Die Unterschriften werden in den Gemeinden überprüft. Nach 18 Monaten wird die Volksinitiative eingereicht und von der Bundeskanzlei überprüft. Kommt die Volksinitiative zu Stande, kommt sie in den Bundesrat:

  • Der Bundesrat hat 12 Monate Zeit, um eine Botschaft zur Volksinitiative auszuarbeiten. Die Botschaft richtet sich an das Parlament (National- und Ständerat). Darin empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative dem Volk zur Annahme oder Ablehnung zu empfehlen.
  • Der Bundesrat hat 18 Monate Zeit, falls er sich dazu entscheidet, der Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Nach spätestens 18 Monaten gelangt die Volksinitiative ins Parlament:

  • Das Parlament hat 18 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob es dem Volk und den Kantonen (Stände) die Volksinitiative zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
  • Hat der Bundesrat einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, hat das Parlament 12 Monate Zeit, um über die Initiative und den direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu entscheiden.
  • Das Parlament hat weitere 12 Monate Zeit, wenn es den direkten oder indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats abändern möchte oder wenn es einen eigenen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten möchte.

Nachdem das Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung oder Annahme empfohlen hat oder einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat, gelangt die Volksinitiative zur Abstimmung.

Wie finanzieren Kredite und Aktien Kriegsmaterialhersteller?

Die Volksinitiative definiert «Kriegsmaterialhersteller» als alle Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes (= Gewinns) mit Kriegsmaterialien verdienen. Die Institutionen finanzieren diese Unternehmen zum Beispiel, wenn sie ihnen einen Kredit geben oder wenn sie Aktien von ihnen besitzen.

Ein Kredit ist ein befristet zur Verfügung gestellter Geldbetrag. Zum Beispiel kann die Schweizer Nationalbank ein Kredit vergeben. Das Unternehmen muss das Geld – meistens mit Zinsen – zurückzahlen. Zinsen sind Gebühren, die für den Kredit anfallen. Zum Beispiel: Die Schweizer Nationalbank gibt einem Unternehmen zum Beispiel einen Kredit von 3000 Franken mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der festgelegte Zinssatz beträgt 2.5 Prozent. Pro Jahr zahlt das Unternehmen der Schweizer Nationalbank also 75 Franken Zinsen. Ein Kriegsmaterialhersteller profitiert direkt von einem Kredit, weil er mit dem Geld zum Beispiel neue Materialien oder Maschinen kaufen kann.

Institutionen wie die Schweizerische Nationalbank, Schweizer Stiftungen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Pensionskassen besitzen Aktien. Eine Aktie ist eine Urkunde, dass man einen Teil eines Unternehmens besitzt, das an der Börse ist. Die Börse ist ein virtueller Handelsplatz, wo Aktien oder Rohstoffe wie zum Beispiel Öl gehandelt wird.

Die Institutionen legen ihr Geld in Aktien an, weil sie so Gewinne erzielen können. Kauft z.B. die AHV Aktien eines Unternehmens und der Wert dieses Unternehmens steigt, dann kann die AHV die Aktien dieses Unternehmens teurer wiederverkaufen. Häufig investieren die Institutionen ihr Geld in Aktienfonds. Ein Aktienfonds besteht aus Aktien von verschiedenen Unternehmen (z.B. aus einer Region oder aus einer Branche). Sie werden z.B. von Banken verwaltet. Der Vorteil von Aktienfonds ist, dass sie sicherer sind, als Aktien eines einzelnen Unternehmens zu besitzen. Sollte ein Unternehmen im Aktienfonds an Wert verlieren, kann dies durch andere Unternehmen im Aktienfonds kompensiert werden. Die Institutionen sind also an der Börse besser abgesichert.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» und zum politischen System der Schweiz ?.

Resultate

ABGELEHNT

JA: 42.5%
NEIN: 57.5%

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