E-ID28. September 2025
Ziel: In der Schweiz soll ein elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) eingeführt werden. Dieser soll vom Bund ausgestellt und betrieben werden.
Ausgangslage
Für viele Bestellungen oder Anträge im Internet muss man sich ausweisen. Heutzutage wird dafür oft ein Foto des physischen Identitätsnachweises (ID) verwendet. Die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) hat die Stimmbevölkerung 2021 bereits einmal abgelehnt. Dies vor allem deshalb, weil damals private Unternehmen die E-ID herausgegeben hätten.
Das Parlament will die Verantwortung für die E-ID nun dem Bund übertragen. Dieser soll die E-ID ausstellen, das damit verbundene System betreiben und den Schutz der Privatsphäre sowie die Datensicherheit gewährleisten. Dafür hat das Parlament ein neues Bundesgesetz ausgearbeitet. Gegen dieses Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Vorlage angenommen wird, tritt das Bundesgesetz zur E-ID in Kraft. Eingeführt wird die E-ID allerdings frühestens Mitte 2026. Ihre Nutzung ist freiwillig und kostenlos.
Die E-ID kann unter anderem verwendet werden, um das Alter nachzuweisen, ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Strafregisterauszug zu bestellen. Eine E-ID beantragen können sowohl Einwohner/-innen als auch Schweizer/-innen, die im Ausland leben.
Die E-ID muss bei der Bundespolizei beantragt werden und ist mit dem eigenen Smartphone verknüpft. Wer das Smartphone verliert, muss eine neue E-ID beantragen. In der E-ID-App «swiyu» können auch andere Dokumente wie z. B. der Führerausweis als digitaler Nachweis hinterlegt werden.
Die Daten, die bei der Nutzung der E-ID entstehen, dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer/-innen gespeichert werden.
Argumente der Befürworter/-innen
- Die heutigen elektronischen Identitätsnachweise sind umständlich und unsicher. Die Schweiz braucht die E-ID, um beim digitalen Wandel mitzuwirken.
- Die E-ID schafft Klarheit. Nutzer/-innen wissen genau, wem sie welche Daten bekanntgeben.
- Die E-ID schützt die Privatsphäre. So teilen Nutzer/-innen weniger Daten, als wenn sie ihre Identitätskarte vorweisen.
Argumente der Gegner/-innen
- Private Unternehmen speichern sensible Daten der E-ID. Diese können missbraucht werden.
- Mit der E-ID kann das Verhalten von Bürger/-innen nachverfolgt werden. Das verletzt die Privatsphäre und kann zu Manipulation oder Überwachung führen.
- Es ist unklar, ob die E-ID freiwillig bleibt. Wenn nicht, sind Bürger/-innen gezwungen, digitale Technologien zu nutzen.
Wofür kann die E-ID genutzt werden?

Die E-ID
Die E-ID ist ein freiwilliges, kostenloses Zusatzangebot zur physischen ID oder zum Pass und lässt sich sowohl online als auch offline nutzen.
Man kann damit nicht nur das Alter nachweisen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Strafregisterauszug bestellen, sondern z. B. auch einen Mobiltelefonvertrag abschliessen oder ein Unternehmen gründen.
Die Möglichkeiten künftiger Nutzungen der E-ID sind vielfältig und können bei Annahme des Gesetzes ausgebaut werden. Eine Idee ist z. B., dass man Verfahren, die heute noch auf Papier ablaufen, in Zukunft digital machen kann. Denkbar ist z. B., dass man sich künftig online für eine Mietwohnung bewerben kann.
Andere digitale Nachweise
Es ist geplant, dass auch andere Ausweise und Dokumente in der E-ID-App (swiyu) hinterlegt und benutzt werden können. Z. B. soll es möglich sein, den Führerausweis oder Lernfahrausweis in der swiyu App digital zu speichern und bei Bedarf (z. B. bei einer Polizeikontrolle) direkt in der App vorweisen zu können.
Was ist die E-ID-App (swiyu)?
Die E-ID und weitere Ausweise können auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche (Wallet-App) gespeichert werden. Der Bund bietet dafür die barrierefreie App swiyu an. Diese muss für alle einfach zu bedienen sein. Es besteht die Möglichkeit, die E-ID auch in bestimmten anderen Apps zu hinterlegen.
Sicherheit und Datenschutz
Verknüpfung der E-ID mit einem Gerät
Die E-ID ist immer mit einem bestimmten Gerät verbunden, zum Beispiel einem Smartphone. Sie kann nicht einfach von einem Gerät auf ein anderes übertragen werden. So wird verhindert, dass jemand eine Identität stiehlt, indem er die E-ID kopiert. Wenn das Gerät verloren geht oder ersetzt wird, muss die E-ID auf dem neuen Gerät neu eingerichtet werden.
System und Technik
Der Bund ist zuständig dafür, die E-ID zu betreiben und die nötige Technik bereitzustellen. Er überprüft regelmässig, ob das System sicher ist, wenn nötig auch mit Hilfe von externen Expert/-innen. Alle E-ID-Daten werden in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert. Ein Rechenzentrum ist eine Einrichtung, wo unter anderem eine grosse Menge an Daten gespeichert und verarbeitet werden. Somit wird es für Unbefugte schwieriger, auf die Daten zugreifen zu können.
Schutz der Daten und der Identität
Wer online etwas bestellen oder beantragen möchte, kann in der App swiyu prüfen, ob eine Behörde oder ein Unternehmen vertrauenswürdig ist. Bei der Nutzung der E-ID werden nur die Daten weitergegeben, die wirklich nötig sind – sowohl online als auch offline.
Bevor persönliche Daten z. B. an ein Unternehmen weitergegeben werden, erfährt der/die Nutzer/-in, welche Informationen abgefragt werden. Jede Person kann dann selbst entscheiden, ob sie das erlauben oder ablehnen will. Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird, kann die Dienstleistung oder das Produkt nicht genutzt werden.
Ein Beispiel: Beim Online-Kauf eines Produkts mit Altersbeschränkung wird nur das Geburtsdatum weitergegeben. Alle anderen persönlichen Daten bleiben verborgen. Möchte man nicht, dass das Unternehmen das Geburtsdatum erfährt, kann der Zugriff abgelehnt werden. Dann ist der Kauf aber nicht möglich.
Wer kann eine E-ID beantragen und nutzen?
Eine E-ID können alle beantragen, die in der Schweiz wohnen oder einen gültigen Schweizer Pass besitzen. Damit steht sie sowohl Einwohner/-innen als auch Schweizer/-innen, die im Ausland leben, offen.
Wer eine E-ID will, muss sie bei der Bundespolizei (fedpol) beantragen. Minderjährige und Personen mit umfassender Beistandschaft brauchen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Die Identität der Person, die eine E-ID beantragt, wird entweder online durch das fedpol, persönlich bei einer zuständigen Stelle in der Schweiz oder bei einer zuständigen Stelle im Ausland (z. B. Botschaft) geprüft.