Altersvorsorge-ABC

Ab wann bezahle ich AHV?

Grundsätzlich ist jede erwerbstätige (arbeitende) Person verpflichtet, AHV-Beiträge zu zahlen. Personen, die bereits arbeiten, müssen nach dem 17. Geburtstag die AHV- und PK-Beiträge einzahlen. Personen, die nicht arbeiten, müssen nach dem 20. Geburtstag AHV-Beiträge einzahlen. Das Beitragsjahr für die AHV beginnt jeweils am 1. Januar. Wenn du also z. B. im Juni 17 oder 20 Jahre alt wirst, musst du bis zum 1. Januar noch keinen Beitrag bezahlen. PK-Beiträge müssen nur Erwerbstätige bezahlen, die mehr als 22'050 Franken pro Jahr verdienen. Sonst sind die PK-Beiträge freiwillig.

Wie bezahle ich in die AHV?

Wenn du erwerbstätig bist, dann erhältst du ein individuelles Konto bei der Ausgleichs-kasse deines Arbeitsortes. Jeder Kanton und gewisse berufliche Verbände haben eine Ausgleichskasse. Dort erhältst du auch einen Kontoauszug zu deinem individuellen Konto. (Hier findest du deine Ausgleichskasse). Wenn du in verschiedenen Kantonen arbeitest, hast du bei verschiedenen Ausgleichskassen individuelle Konten. Bei den Ausgleichskasse kannst du Informationen zu deinen AHV-Beiträgen erhalten.

In diese Ausgleichskassen wird dein AHV-Beitrag von deiner Arbeit einbezahlt. Der Bei-tragssatz beträgt dabei 8.7 Prozent (10.6 Prozent inklusive IV und EO). Dabei wird je die Hälfte von dir und von deinem oder deiner ArbeitgeberIn bezahlt. Das heisst: jeden Monat werden 4.35 Prozent (5.3 Prozent inklusive IV und EO) deines Lohnes abgezogen. Dieser Anteil wird zusammen mit den 4.35 Prozent (5.3 Prozent inklusive IV und EO), die dein oder deine ArbeitgeberIn bezahlt, in dein individuelles Konto eingezahlt.

Wie hohe AHV-Beiträge zahle ich ein?

Je nachdem ob du erwerbstätig, selbstständig oder nicht erwerbstätig bist, zahlst du einen anderen AHV-Beitrag ein: Der Prozentsatz, der für den AHV-Beitrag von deinem Lohn abgezogen wird, ist unterschiedlich. Da es sich um einen Prozentsatz handelt, der von deinem Lohn abgezogen wird, ist dein AHV-Beitrag von der Höhe deines Lohnes abhängig.

Wichtig: Du musst jedes Jahr einen AHV-Beitrag von mindestens 422 Franken (514 Franken inklusive IV und EO) zahlen, sonst entsteht eine Beitragslücke. Du wirst aber nicht automatisch über eine Beitragslücke informiert, sondern du musst dich selbst bei deiner Ausgleichskasse darüber informieren. Für jede Beitragslücke, die du hast, wird deine AHV-Rente später um mindestens 2.3 Prozent gekürzt. Wenn du aber eine Beitragslücke hast, kannst du sie bis zu fünf Jahre später direkt bei deiner Ausgleichskasse nachzahlen.

Beispiel:Eine Person, die erwerbstätig ist, zahlt jeden Monat 4.35 Prozent (5.275 Prozent inklusive IV und EO) ihres Lohnes als AHV-Beitrag ein.
Beispiel:Eine Person, die nicht erwerbstätig ist (also z. B. einE StudentIn) zahlt pro Jahr einen Mindestbeitrag von 422 Franken (514 Franken inklusive IV und EO) als AHV-Beitrag ein. Das muss sie von sich aus machen. Sonst entsteht eine Beitragslücke.
Beispiel:Eine Person, die selbstständig ist und im Jahr 60'000 Franken verdient, zahlt jedes Jahr zehn Prozent ihres Einkommens also 6'000 Franken als AHV-Beitrag (inklusive IV und EO) ein.

Wie bezahle ich in die PK?

Je nachdem ob du erwerbstätig oder selbstständig bist, zahlst du selbst oder gemeinsam mit deiner/deinem ArbeitgeberIn die PK-Beiträge ein. ArbeitgeberInnen arbeiten mit den Pensionskassen zusammen. Selbstständige können freiwillig entscheiden, ob sie in die Pensionskasse einzahlen wollen. Sie können dafür ein Konto bei einer Pensionskasse eröffnen und Beiträge überweisen.

Wie hohe PK-Beiträge zahle ich ein?

Für Erwerbstätige hängt der Beitragssatz vom Alter ab. 

  • 25 bis 34 Jahre: sieben Prozent
  • 35 bis 44 Jahre: zehn Prozent
  • 45 bis 54 Jahre: 15 Prozent
  • 55 bis 65 Jahre: 18 Prozent

Dabei wird je die Hälfte von dir und von deiner/deinem der ArbeitgeberIn gezahlt. Wenn du weniger als 22'050 Franken verdienst, dann werden keine PK-Beiträge gezahlt.

Die PK-Beiträge sind freiwillig, wenn du selbstständig oder nicht erwerbstätig bist. Du entscheidest dann darüber, ob du PK-Beiträge einzahlen willst und wie hoch diese sein sollen.