Unterschiede zwischen der abgelehnten Vorlage 2019 und der Vorlage 2020

Im Mai haben wir schweizweit über die STAF-Vorlage abgestimmt und sie mit 66.4 Prozent angenommen. Die Kantone können selbst bestimmen, wie sie das Gesetz umsetzen. Der Kanton Solothurn hat 2019 bereits eine erste Vorlage für die Umsetzung des Gesetzes ausgearbeitet. Das Stimmvolk hat die erste Vorlage des Kantons mit 51.4 Prozent abgelehnt.  Wir stimmen deshalb über einen neuen Vorschlag zur Umsetzung des STAF-Gesetzes ab.

Hier zeigen wir dir, wie sich die beiden Vorschläge unterscheiden.

Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen

Unterschied zur ersten Vorlage 2019:
Die Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen ist weniger stark als in der Vorlage von 2019.

Vorlage 2019 Senkung auf 13.1 Prozent bis 2021
Vorlage 2020 Senkung auf 15.4 Prozent bis 2022

Dadurch haben Kanton und Gemeinden geringe Mindereinnahmen im Vergleich zur Vorlage von 2019.

Vorlage 2019 Mindereinnahmen von 58 Millionen Franken im Jahr 2020; 120 Millionen Franken ab 2021
Vorlage 2020 Mindereinnahmen von 70 Millionen Franken im Jahr 2020; 78 Millionen Franken im Jahr 2021; 88 Millionen im Jahr ab 2022

Steuerliche Entlastung von geringen Einkommen und Familien

Unterschied zur ersten Vorlage 2019:
Die Besteuerung von geringen Einkommen und Familien bleibt im Vergleich zur Vorlage von 2019 unverändert.

Vorlage 2019 und 2020
Besteuerung des Einkommens für Alleinstehende ab 12 000 Franken
Besteuerung des Einkommens für Verheiratete ab 22 800 Franken
12 000 Franken für Kinderbetreuung pro Kind sind von der Steuer absetzbar

Kanton und Gemeinden nehmen deshalb voraussichtlich 11 Millionen Franken im Jahr weniger ein.

Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen

Unterschied zur ersten Vorlage 2019:
Die Vermögenssteuer auf Vermögen über einer Million Franken wird weniger stark erhöht (2019: maximal 1.4 Promille; 2020: maximal 1.3 Promille). Dafür wird neu in der Vorlage von 2020 die Teilbesteuerung auf Dividenden auf 70 Prozent erhöht.

Aus beiden Massnahmen ergeben sich höhere Einnahmen für Kanton und Gemeinden im Vergleich zur Vorlage von 2019.

Vorlage 2019 Mehreinnahmen von 16 Millionen Franken im Jahr
Vorlage 2020 Mehreinnahmen von 18 Millionen Franken im Jahr

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Bundessteuer bleiben unverändert (15 Millionen Franken pro Jahr).

Ausgleich der Mindererträge der Gemeinden

Sowohl in der Vorlage von 2019 als auch von 2020 werden nicht alle Mindereinnahmen der Gemeinden durch zusätzliche Einnahmen gegenfinanziert. Die Vorlage von 2019 sieht vor, dass der Kanton die Mindereinnahmen der Gemeinden im ersten Jahr komplett ausgleicht. Dieser Ausgleich soll jedes Jahr weniger werden und nach sechs Jahren enden. Zudem dürfen die Gemeinden den Steuerfuss für Unternehmen und Privatpersonen unbeschränkt anheben.

In der Vorlage von 2020 erhalten nur die Gemeinden einen Ausgleich, die mit starken Mindereinnahmen rechnen müssen. Der Ausgleich endet nach acht Jahren. Eine unbeschränkte Anhebung des Steuerfusses ist nicht möglich.

Beteiligung an FAK-Beiträgen

Unterschied zur ersten Vorlage:

Unternehmen beteiligen sich weniger an den Ausgaben des Kantons und der Gemeinden bei den Leistungen für Familien und in der Bildung.

Vorlage 2019 Entlastung für Kanton und Gemeinden von 31 Millionen Franken
Vorlage 2020 Entlastung für Kanton und Gemeinden von 7 Millionen Franken