Körperliche Unversehrtheit9. Juni 2024

Ziel: Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person sollen nur mit ihrer Zustimmung geschehen dürfen. Erteilt eine Person keine Zustimmung, darf sie deshalb keine Nachteile erfahren oder bestraft werden.

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Ausgangslage

In der Bundesverfassung steht, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit darf nur im Rahmen des Gesetzes eingeschränkt werden. Ein Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit ist dann gerechtfertigt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Ebenfalls gerechtfertigt ist ein solcher Eingriff, wenn die Grundrechte einer anderen Person gefährdet sind. Das ist z. B. der Fall, wenn die Polizei Verdächtige durchsucht oder festnimmt. 

Während der Corona-Pandemie galten einige Einschränkungen nur für ungeimpfte Personen. Wer z. B. in ein Restaurant gehen wollte, musste sich impfen lassen. Ein Teil der Bevölkerung sieht dies als Einschränkung ihres Rechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Bundesverfassung genauer festgelegt wird. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Volksinitiative angenommen wird, muss eine Person jedem Eingriff in ihre körperliche und geistige Unversehrtheit zustimmen. Wenn eine Person einen solchen Eingriff verweigert, darf sie weder gesellschaftlich noch beruflich benachteiligt werden. Ausserdem darf sie für diese Verweigerung auch nicht bestraft werden.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Politik, Pharmaindustrie und Organisationen dürfen nicht entscheiden, was in die Körper der Bürger/-innen gerät.
  • Das Europäische Parlament hat eine Studie zu Chip-Implantaten bei Arbeitnehmenden erstellen lassen. Das ist ein Schritt in Richtung Überwachung.
  • Die Initiative legt die Unversehrtheit in der Verfassung genauer fest. So können Gesetze dazu ausgearbeitet werden.

 

Argumente der Gegner/-innen

  • Die geistige und körperliche Unversehrtheit steht schon als Grundrecht in der Bundesverfassung und darf nur aus sehr wichtigen Gründen eingeschränkt werden.
  • Impfungen helfen, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen. Schon heute darf niemand zur Impfung gezwungen werden.
  • Ungeimpfte Personen dürfen nur in Ausnahmefällen und für eine bestimmte Zeit eingeschränkt werden.

Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele

Die Bundesverfassung schreibt die obersten nationalen Verhaltensgrundsätze vor. Der zweite Teil der Bundesverfassung definiert die Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele der Schweiz.

Grundrechte

Im ersten Kapitel des zweiten Teils sind die Grundrechte festgelegt. Diese schützten grundlegende Aspekte des Lebens und wichtige Bedürfnisse der Menschen, egal woher sie kommen.

Bürgerrechte

Das Kapitel zu den Bürgerrechten definiert, wer Schweizer Bürger/-in ist und was das bedeutet. Z. B. steht in Art. 39, dass Personen, die Bürger/-innen einer Schweizer Gemeinde sind, auch automatisch Bürger/-in der Schweiz sind.  

Sozialziele

Die Sozialziele der Schweiz sind im dritten Kapitel festgelegt. Dort sind z. B. folgende Ziele aufgeführt:

  • Soziale Sicherheit
  • Gesundheit und Pflege
  • Familienschutz
  • Aus- und Weiterbildung

Die Grundrechte der Bundesverfassung

In der Bundesverfassung sind grundlegende Rechte der Menschen in der Schweiz festgelegt. 

Im Artikel sieben der Bundesverfassung steht, dass die Würde eines Menschen zu achten und zu schützen ist. 

Der nächste Artikel (Art. 8) legt fest, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Weiter steht in diesem Artikel, dass Mann und Frau gleichgestellt sind und dass niemand aufgrund der folgenden Eigenschaften diskriminiert werden darf:

  • Alter
  • Herkunft
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Sprache
  • Soziale Stellung
  • Lebensform
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Politische Angehörigkeit
  • Behinderung

Im zehnten Artikel der Bundesverfassung ist das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit geregelt. Der Artikel besagt, dass die Todesstrafe verboten ist und dass Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Bestrafungen nicht erlaubt sind. Zudem steht in diesem Artikel, dass jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit hat. Speziell die körperliche und geistige Unversehrtheit und die Bewegungsfreiheit muss für jeden Menschen gelten. 

In den darauffolgenden Artikeln sind weitere Grundrechte geregelt, wie z. B. der Schutz der Privatsphäre, die Glaubensfreiheit und die Kunstfreiheit.

Im letzten Artikel des Kapitels zu den Grundrechten (Art. 36) ist fest gelegt, unter welchen Umständen die Grundrechte eingeschränkt werden können. Dort steht geschrieben, dass der Kern der Grundrechte nicht verletzt werden darf. Jedoch können die Grundrechte eingeschränkt werden, wenn die folgenden Umstände gegeben sind:

  1. Das Gesetz muss die Einschränkung erlauben. Ausgenommen von dieser Regel sind jedoch Fälle, in denen eine ernste, unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr besteht.
  2. Die Einschränkung ist im öffentlichen Interesse oder schützt die Grundrechte anderer Personen.

Erfüllt eine Einschränkung die Bedingungen, muss die Einschränkung verhältnismässig sein. Das bedeutet, dass die Einschränkung nur so stark sein darf, wie notwendig, um das Ziel zu erreichen.