Die Schweizerische Nationalbank

La Banca nazionale svizzera (BNS) è una banca centrale indipendente. Questo significa che è indipendente dalla Confederazione e dall’Assemblea federale. Non persegue alcun interesse commerciale proprio ed è l’unica banca autorizzata a mettere in circolazione franchi svizzeri.

Secondo la Costituzione federale, la BNS è tenuta a gestire la politica monetaria svizzera. In questo compito, deve agire nell’interesse dell’intera Svizzera. Qui ti spieghiamo nei dettagli cosa significa tutto ciò e come la BNS esercita le sue attività.

panoramica

  • I compiti della BNS
  • L'organizzazione della BNS
  • La Storia della BNS

Compiti della BNS

La BNS deve garantire prezzi stabili e uno sviluppo economico stabile. La legge descrive questo compito come segue:

„La Banca nazionale svolge la politica monetaria nell’interesse generale del Paese. Essa garantisce la stabilità dei prezzi. A tale scopo tiene conto dell’evoluzione congiunturale.“

Nello specifico, questo significa:

  • La BNS è l’unica banca svizzera che può mettere soldi in circolazione (monopolio di emissione di banconote). Deve garantire che ci siano abbastanza franchi svizzeri in circolazione.
  • Garantisce che il traffico di pagamenti senza contanti in Svizzera avvenga senza problemi.
  • Gestisce le proprie risorse finanziarie, in particolare le proprie riserve monetarie. Le riserve monetarie sono delle risorse finanziarie che una banca centrale detiene in virtù della propria politica monetaria. Appartengono alle riserve monetarie, ad esempio, oro o valute straniere come i dollari statunitensi.
  • Promuove la stabilità del sistema finanziario svizzero e internazionale. Il sistema finanziario è l’insieme di tutte le organizzazioni che operano con i soldi. Non si tratta solo di banche, ma anche ad esempio di assicurazioni.
  • Svolge servizi per la Confederazione.
  • La BNS fa attività di ricerca nel settore dell’economia ed elabora statistiche.

 

POLITICA MONETARIA

La BNS gestisce la politica monetaria, ovvero adotta delle misure per uno sviluppo economico solido. In particolare, la BNS deve tutelare la stabilità dei prezzi e la situazione economica (congiuntura) della Svizzera.

Stabilità dei prezzi significa che i prezzi non aumentano né diminuiscono in maniera particolarmente forte nel corso di un lungo periodo di tempo. Ovvero, non si verificano né inflazione (forte aumento dei prezzi) né deflazione (forte diminuzione dei prezzi). Grazie alla stabilità dei prezzi, le persone e le imprese possono fare affidamento sulla condizione economica. Così è più facile pianificare e prendere decisioni.

La BNS adotta diverse misure per garantire la stabilità dei prezzi. La più importante tra queste misure è il controllo del cosiddetto «tasso di riferimento». Esso permette alla BNS di avere un’influenza sulla quantità di denaro in circolazione. Funziona così:

La BNS mette a disposizione delle banche il denaro sotto forma di credito. Un credito è una somma di denaro prestata. La BNS impone un interesse sul credito (il tasso di riferimento). Un interesse è una quantità di denaro che deve essere pagata in aggiunta al credito. Gli interessi sono stabiliti in percentuale dell credito.

Se il tasso di riferimento è basso, le banche devono pagare meno denaro alla BNS. Di conseguenza, le banche chiedono anche tassi di interesse più bassi a privati e imprese. Questo rende più conveniente fare prestiti e spendere denaro. Così, aumentano la domanda e la produzione di beni. Quando la produzione è satura (ovvero non è più possibile produrre), generalmente i prezzi aumentano. Questo accade perché ci sono più persone che vogliono comprare qualcosa rispetto a quanto ce n’è in vendita. Quindi, se affluisce troppo denaro nell’economia, i prezzi aumentano.

Se il tasso di riferimento è alto, le banche devono pagare più denaro alla BNS. Di conseguenza, le banche chiedono anche tassi di interesse più alti a privati e imprese. Questo rende più conveniente risparmiare e spendere meno denaro. Così, diminuisce la produzione di beni. Se ci sono più cose in vendita rispetto alle persone che le vogliono comprare, allora i prezzi diminuiscono. Quindi, se viene sottratto denaro all’economia, i prezzi diminuiscono. Unternehmen und Privatpersonen verlangen. So sparen diese eher und es wird weniger Geld ausgegeben. Die Nachfrage und die Produktion von Gütern sinken also. Gibt es mehr Dinge, als Leute, die die Dinge kaufen wollen, sinken die Preise. Wird der Wirtschaft also Geld weggenommen, sinken die Preise.

 

STABILITÄT DES FINANZSYSTEMS NATIONAL UND INTERNATIONAL

Zusammen mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sorgt die SNB für ein stabiles Finanzsystem. Das ist das System aller Organisationen, die mit Geld handeln. Dazu gehören nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, Börsen (Geldmärkte), Vorsorgeeinrichtungen (z. B. Pensionskassen) und Händler von Vermögenswerten. Diese Organisationen müssen sich an bestimmte Regeln und Gesetze halten und der Nationalbank Auskunft geben. Die SNB überwacht sie und kann Strafen verhängen, wenn die Organisationen sich nicht an die Regeln und Gesetze halten.

Das Finanzsystem ist stabil, wenn alle Organisationen ihre Aufgaben erfüllen können und negative Veränderungen gut auffangen können.

Das Finanzsystem der Schweiz ist auch Teil des internationalen Finanzsystems. Zusammen mit dem Bundesrat und anderen Zentralbanken und Regierungen beteiligt sich die SNB am Internationalen Währungsfonds (IWF). Der Zweck des IWFs ist die internationale Finanzstabilität. Um diese zu erreichen, vergibt der IWF unter anderem Kredite an Länder mit Zahlungsschwierigkeiten. Ausserdem überwacht der IWF das internationale Finanzsystem und hilft den Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung der eigenen Finanzgesetze und -massnahmen.

Das Verhältnis des Schweizer Frankens zu ausländischen Währungen – also der Wechselkurs- ist ebenfalls wichtig für ein stabiles Finanzsystem. Das, weil er z. B. die Preise und Verkaufsmöglichkeiten von Import- und Exportgütern beeinflusst. Die SNB beeinflusst den Wechselkurs indem sie ausländische Währungen kauft und Franken verkauft.

 

WEITERE AUFGABEN

Notenmonopol

Die SNB darf als einzige Bank der Schweiz Bargeld (Banknoten und Münzen) herausgeben. Zu dieser Aufgabe gehört unter anderem, dass sie ein Sicherheitskonzept für die Banknoten erstellt, sodass sie nicht gefälscht werden können. Was alles zum Sicherheitskonzept gehört, erfährst du hier.

Auch entwickelt die SNB immer wieder neue Banknoten und sorgt dafür, das alte oder kaputte Banknoten umgetauscht werden können.

Zahlungsverkehr

Die SNB ist auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr verantwortlich. Sie sorgt also dafür, dass z. B. mit einer Bankkarte oder mit dem Handy gezahlt werden kann und dass die Systeme im Hintergrund richtig funktionieren. Zudem bestimmt die SNB z. B., unter welchen Vorrausetzungen Geschäfte teilnehmen dürfen. Die SNB verwaltet das Zahlungssystem allerdings nicht selbst, sondern beauftragt dafür die SIX Interbank Clearing AG.

Verwaltung des eigenen Vermögens

Damit die SNB selbst auch finanziell abgesichert ist, besitzt sie verschiedene Aktiven. Aktiven sind das Vermögen eines Unternehmens wie z. B. Geld, Gebäude und Geräte. Zum Vermögen der SNB gehören Geld in ausländischen Währungen, Gold und Schweizer Franken. Dieses Vermögen muss so verwaltet werden, dass die SNB jederzeit Mittel zur Verfügung hat, um Massnahmen zu treffen.

Dienstleistungen Bund

Die SNB erfüllt verschiedene Dienstleistungen für den Bund, z. B. verwaltet sie die Finanzen des Bundes.

Forschung und Statistik

Die SNB erhebt viele verschiedene Daten und beobachtet die Wirtschaftslage. So können Massnahmen bewertet und geplant werden. Auch veröffentlicht die SNB regelmässig Statistiken und Forschungsarbeiten zu verschiedenen Themen im Bereich der Finanzen.

Organisation der SNB

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der SNB übernimmt das sogenannte «Direktorium». Das Direktorium besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt und haben eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Mitglieder werden dem Bundesrat vom Bankrat vorgeschlagen.

Bankrat

Der Bankrat beaufsichtigt die Geschäftsführung der SNB. Der Bankrat besteht aus elf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt, fünf Mitglieder von der Generalversammlung der SNB. Mitglieder des Bankrates haben eine Amtszeit von sechs Jahren.

Aktionär/-innen

Wer eine Aktie kauft, wird Aktionär/-in genannt. Aktien sind Anteile an einem Unternehmen. Macht das Unternehmen Gewinn, erhält man pro Aktie einen bestimmten Anteil dieses Gewinnes (Dividende). Auch von der SNB kann man Aktien kaufen. Die SNB hat aber im Gegensatz zu gewöhnlichen Aktiengesellschaften spezielle Regeln. Z. B. dürfen nur Schweizer/-innen, schweizerische Unternehmen und Banken, sowie Schweizer Städte und Kantone Aktien der SNB kaufen. Zudem haben private Aktionär/-innen nur ein beschränktes Mitspracherecht. Ausserdem gibt es für sie höchstens 15 Franken Dividenden pro Aktie.

Die meisten Aktien der SNB gehören den Kantonen und den Kantonalbanken. Macht die SNB mehr Gewinn, als sie als Dividende ausbezahlen muss, geht der Rest des Gewinns zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 an die Kantone.

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die Versammlung aller Aktionär/-innen, des Direktoriums und des Bankrates. An der Generalversammlung werden Beschlüsse getroffen und Wahlen abgehalten.

Standorte

Die SNB hat ihre Hauptstandorte in Zürich und Bern und eine Niederlassung in Singapur. Zudem hat sie Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St.Gallen

SNB-Zeitstrahl

  • 1848 Erste Bundesverfassung

    Mit der ersten Bundesverfassung erhält der Bund das Recht, Münzen herauszugeben.

  • 1881 Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten

    Im Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten wird geregelt, welche Banken Noten in Umlauf bringen dürfen. Die Voraussetzungen sind z. B. den Hauptsitz in der Schweiz zu haben und ein “Haftbares Kapital” von 500’000 Franken zu besitzen.

  • 1905 Gründung SNB

    Die SNB wird mit dem Nationalbankgesetz von 1905 gegründet. Der Standort der SNB ist Bern.

  • 1907 Aufnahme der Tätigkeit

    1907 beginnt die SNB mit ihren Tätigkeiten. Die ersten provisorischen Banknoten der SNB werden herausgegeben. Diese Noten waren bis 1925 gültig.

  • 1910 Notenmonopol

    Neu darf nur noch die SNB Noten in Umlauf bringen

  • 1911 - 1914 Herausgabe zweite Notenserie

    Die zweite Notenserie wird herausgegeben, darunter auch eine Fünf-Franken-Note. Einige dieser Noten waren bis 1980 gültig.

  • 1918 - 1930 Dritte Banknotenserie

    Die dritte Banknotenserie entsteht. Es werden aber nicht alle Noten dieser Serie in Umlauf gebracht.

  • 1944 Abkommen von Bretton Woods

    Mit dem Abkommen von Bretton Woods wird die Weltbank und der internationale Währungsfonds gegründet. Die Schweiz ist nicht Teil dieses Abkommens.

  • 1956 - 1957 Fünfte Banknotenserie

    Die fünfte Banknoten Serie wird veröffentlicht. Diese hat seit 2000 keinen Wert mehr.

    Eine vierte Banknotenserie wurde nie in Umlauf gebracht.

  • 1976 - 1978 Sechste Banknotenserie

    Die sechste Notenserie wird in Umlauf gebracht. Sie ist 2000 zurückgerufen worden, kann aber bei der SNB noch immer eingetauscht werden.

  • 1981 Aufhebung schweizerische Staatskasse

    Die SNB übernimmt neu die Aufgabe als Staatskasse. Die bisherige Staatskasse wird aufgelöst.

  • 1992 Beitritt zum Bretton-Woods und Ablehnung EWR

    Auch die Schweiz wird Teil der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds.

    Im selben Jahr stimmt die Bevölkerung gegen einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

  • 1995 - 1998 Achte Banknotenserie

    Die achte Banknotenserie wird in Umlauf gebracht. Die achte Serie war bis 2021 gültig. Jetzt kann sie bei der SNB gegen neue Noten eingetauscht werden.

     

    Die siebte Banknotenserie war zwar zuvor entworfen worden, aber nie in Umlauf gebracht worden.

  • 2008 Finanzkrise

    In den USA entsteht eine Finanzkrise. Davon ist in der Schweiz besonders die UBS betroffen. Die SNB und der Bund entscheiden sich, der UBS Geld zur Verfügung zu stellen, damit sie weiterhin bestehen kann. 

  • 2010 Massnahmen für Banken

    Im Jahr 2010 werden verschiedene Massnahmen für Banken vorgeschlagen, sodass sich die Krise von 2008 nicht wiederholt. Z. B. wird neu festgelegt, wie viel Geld eine Bank als Reserve haben muss. Eine Reserve ist Geld, dass sofort ausgezahlt werden kann.

  • 2016-2019 Neunte Banknotenserie

    Die neunte Banknotenserie wird in Umlauf gebracht. 

  • 2023 Bankrott Crédit Suisse

    Der CréditSuisse geht das Geld aus. Die SNB versucht die Bank mit einem Kredit von 50 Milliarden Franken zu retten. Schliesslich übernimmt die UBS die CréditSuisse.