AHV 2125. September 2022

Ziel: Mit den beiden Vorlagen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll einerseits die Mehrwertsteuer erhöht werden. Andererseits soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht und flexibilisiert werden.

AHV 21

Ausgangslage

In der Schweiz ist die Altersvorsorge in drei Säulen aufgeteilt: staatliche, berufliche und individuelle Altersvorsorge. Die AHV ist die erste, staatliche Säule. Die Erwerbstätigen finanzieren die AHV der Pensionierten. Zusätzlich nimmt die AHV Geld aus der Mehrwertsteuer ein. Die Mehrwertsteuer ist eine Abgabe, die jede Person z. B. beim Einkauf von Lebensmitteln direkt zahlt.

Die AHV gibt in der Zukunft mehr aus, als sie einnimmt. Erstens gehen mehr Menschen in Rente als mit der Arbeit beginnen. Zweitens leben die Menschen immer länger und erhalten deshalb länger eine Rente. Der Bund erwartet, dass der AHV in den nächsten zehn Jahren deshalb rund 18.5 Milliarden Franken fehlen.

Mit der ersten Vorlage hat das Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Diese unterliegt dem obligatorischen Referendum. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Die Ausgaben der AHV sind die Renten für die Pensionierten. Das Rentenalter der Frauen beträgt aktuell 64 Jahre, jenes der Männer 65 Jahre. Wenn sich eine Person vor dem offiziellen Rentenalter pensionieren lassen will, kann sie dies heute ein oder zwei Jahre vorher tun. Diese Person erhält dann eine kleinere Rente.

Mit der zweiten Vorlage hat das Parlament beschlossen, das Gesetz zur AHV zu ändern. Mit der Änderung wird das Rentenalter von Frauen und Männern vereinheitlicht. Das Rentenalter der Frauen wird deswegen auf 65 Jahre erhöht. Zudem wird die Pensionierung flexibler. Dagegen wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Mehrwertsteuer:

  • Wird die Verfassungsänderung angenommen, erhöhen sich die drei Mehrwertsteuersätze:
    Die normale Mehrwertsteuer erhöht sich von 7.7 auf 8.1 Prozent. Der Kauf eines Kopfhörers für 100 Franken wird dadurch 40 Rappen teurer.
  • Die reduzierte Mehrwertsteuer für z. B. Lebensmittel und Medikamente erhöht sich von 2.5 auf 2.6 Prozent. Ein Lebensmitteleinkauf in der Höhe von 100 Franken wird dadurch 10 Rappen teurer.
  • Der Sondersatz für Beherbergung erhöht sich von 3.7 auf 3.8 Prozent. Eine Übernachtung im Hotel für 100 Franken wird dadurch 10 Rappen teurer.

Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erwartet der Bund, dass die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 12.4 Milliarden Franken mehr einnimmt.

Rentenalter:

Wird die Gesetzesänderung angenommen, erhöht sich das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre.

Das Rentenalter für Frauen mit Jahrgang

  • 1961 beträgt 64 Jahre und drei Monate;
  • 1962 beträgt 64 Jahre und sechs Monate;
  • 1963 beträgt 64 Jahre und neun Monate;
  • ab 1964 beträgt 65 Jahre.

Als Ausgleich wird die Rente für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 weniger gekürzt, wenn sie sich früher pensionieren lassen. Arbeiten sie bis 65 Jahre, erhalten sie einen Zuschlag. Durch die Änderungen sinken die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren um rund 4.9 Milliarden Franken.

Zudem ist es für alle möglich, sich im Alter von 63 bis 70 Jahren flexibel pensionieren zu lassen. Für eine frühere Pensionierung gibt es einen Abzug der Rente, für eine spätere Pensionierung einen Zuschlag.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Es braucht dringend eine Reform der AHV. Die vorgesehenen Massnahmen schaffen in den nächsten zehn Jahren finanzielle Sicherheit.
  • Die beiden Vorlagen sind ein notwendiger Kompromiss aus zusätzlichen Einnahmen und weniger Ausgaben.
  • Frauen sind besser ausgebildet als früher, mehrheitlich erwerbstätig und leben länger als Männer. Darum muss das Rentenalter angeglichen werden.

Argumente der Gegner/-innen

  • Frauen sind einseitig von der Erhöhung des Rentenalters betroffen. Dabei sind ihre Renten schon um einen Drittel tiefer als die der Männer.
  • Die Massnahmen sind erst der Anfang. Bald müssen alle bis 67 arbeiten.
  • Ältere Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt schwer. Sie sind des- halb oft arbeitslos und finanziell abhängig vom Staat. Die Massnahmen verschlimmern dieses Problem.

Mehr zum Thema

Wie stimme ich ab?

Die beiden AHV-Vorlagen sind miteinander verbunden. Damit sie in Kraft treten,
müssen beide Vorlagen angenommen werden. Wird nur eine der beiden Vorlagen angenommen, die andere aber abgelehnt, treten beide nicht in Kraft. Werden beide abgelehnt, treten beide nicht in Kraft.

Wenn du willst, dass die beiden Vorlagen angenommen werden, musst du bei
beiden Vorlagen Ja stimmen.

Wenn du willst, dass die beiden Vorlagen abgelehnt werden, kannst du bei beiden Vorlagen Nein stimmen.

AHV-Dossier

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