Wintersession 2022

Vom 28. November bis 16. Dezember 2022 findet die Wintersession im Bundeshaus statt. Hier erklären wir dir kurz, was eine Session ist, und geben dir einen Überblick über die aktuelle Session.

Was ist eine Session?

In der Schweizer Politik bezeichnet man mit dem Wort «Session» einen Zeitraum, in dem sich der Nationalrat und der Ständerat versammeln.

Der Nationalrat (200 Mitglieder) und der Ständerat (46 Mitglieder), auch die Bundesversammlung genannt, treffen sich vier Mal im Jahr zu den ordentlichen Sessionen. Das sind die Wintersession, die Frühlingssession, die Sommersession und die Herbstsession. Während der Session beraten die Räte getrennt oder zusammen über verschiedene Geschäfte, wie z. B. über neue Gesetze oder Beschlüsse vom Bundesrat. Sie diskutieren aber auch über nötige Planungen und wählen den Bundesrat und wichtige Mitglieder der Bundesgerichte.

Live aus dem Bundeshaus

Möchtest du genauer wissen, wie die Sessionen allgemein ablaufen? Mehr Infos findest du hier.

Hier erfährst du was die genauen Aufgaben der Bundesversammlung sind.

Was steht an der Wintersession 2022 an?

Du fragst dich, über was sich die Bundesversammlung in dieser Session im Bundeshaus berät? Kein Problem! Wir erklären dir, was in der Wintersession 2022 auf der Tagesordnung steht.

Ersatzwahlen Bundesrat

Vielleicht hast du mitbekommen, dass ein Bundesrat und eine Bundesrätin auf Ende Jahr zurücktreten. Aus diesem Grund haben am 7. Dezember die Wahlen für den Ersatz des bisherigen Bundesrates Ueli Maurer und der bisherigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga statt gefunden. Albert Rösti und Elisabeth Baume-Schneider wurden neu in den Bundesrat gewählt. Die Ersatz-BundesrätInnen werden für ein Jahr, bis im Dezember 2023 gewählt. Im Dezember 2023 stehen die regulären Bundesratswahlen an und es werden alle Bundesratsmitglieder neu gewählt. Wer ist im Bundesrat? Erfahre es hier.

Geschäfte

Der Nationalrat und der Ständerat behandeln dieses Jahr zudem mehr als hundert Geschäfte. Ein Geschäft ist ein Thema, worüber die Räte verhandeln und abstimmen. Das können z.B. Gesetze sein, aber auch Initiativen. Kurz gesagt: ein Geschäft ist ein Beratungsgegenstand der Bundesversammlung. 

  • Die genaue Tagesordnung des Nationalrates findest du hier.
  • Die genaue Tagesordnung des Ständerats findest du hier.

Wir erklären dir drei dieser geschäfte vertieft:

 

Wie liest man eigentlich eine Tagesordnung?

Geschäft 1: Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben 

Der Bundesrat hat im März 2022 der Bundesversammlung den Entwurf über das «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» vorgelegt. Das Geschäft wird am 5.12.2022 vom Ständerat zum zweiten Mal behandelt. Es trägt den Status «Differenz», das heisst, dass der Nationalrat und der Ständerat bei der ersten Behandlung unterschiedliche Meinungen hatten.

Ziel:

Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlagen für das elektronische Erledigen von Geschäftsprozessen. Es fördert den Einsatz von E-Government für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen und der Bevölkerung und legt den Rahmen für elektronische Behördenleistungen fest

Argumente:

Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat sind grundsätzlich für die Einführung des Gesetzes. Das aus mehreren Gründen:

  • Mit einem ausgearbeiteten E-Government ist es für BürgerInnen einfacher Behördenleistungen zu nutzen.
  • Das Gesetz bildet die Grundlage, damit der Bund mit Organisationen zusammenarbeiten kann, um neue E-Government Lösungen zu finden.
  • Das Gesetz garantiert, dass E-Government-Forschung bis 2027 vom Bund mitfinanziert werden kann.

Ständerat

  • Der Bund soll die Kantone nicht zwingen dürfen, bestimmte Informatiksysteme zu brauchen.
  • Die Bundesbehörden müssen die Funktionsweise der Software nur dann offenlegen, wenn es sinnvoll ist.
  • Der Bund soll für Vereinbarungen mit den Gemeinden zuerst die Bewilligung der Kantone einholen.

Nationalrat

  • Einige Bestimmungen des Gesetzes sollen auch für die Kantone gelten.
  • Die Bundesbehörden sollen verpflichtet werden, die Funktionsweise der E-Government Software offenzulegen.
  • Der Bund soll direkt mit den Gemeinden zusammenarbeiten dürfen, ohne die Erlaubnis der Kantone.

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Der Ständerat hat einen Wunsch des Nationalrats angenommen. Der Bund soll nicht die Erlaubnis der Kantone brauchen, um Vereinbarungen mit den Gemeinden zu schliessen. Er hält aber daran fest, dass der Bund die Kantone nicht zwingen kann, bestimmte Informatiksysteme zu brauchen. Auch möchte der Ständerat weiterhin, dass die Funktionsweise der Software nur dann offengelegt werden soll, wenn es Sinn macht.

Geschäft 2: Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative): Volksinitiative und direkter Gegenentwurf 

Im November 2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscher-Initiative) eingereicht. Der Bundesrat hat als Antwort darauf im August 2021 einen direkten Gegenentwurf verfasst. Über diesen direkten Gegenentwurf wird nun in der Bundesversammlung beraten. Das Geschäft wird am 6.12.2022 vom Ständerat behandelt. Zuvor hat der Nationalrat den direkten Gegenvorschlag bereits gutgeheissen. Es gibt verschiedene Minderheiten gegen den Vorschlag:  Sowohl die Grünen wie auch die SVP unterstützen den Gegenvorschlag nicht.

Ziel:

Die Schweiz hat sich mit dem Pariser Klimaabkommen zum Ziel gesetzt, bis 2050 Netto-Null Emissionen zu haben. Dieses Ziel und die dafür nötigen Massnahmen sollen in die Verfassung aufgenommen werden.

Argumente:

BefürworterInnen Gegenentwurf

  • Die Innovationskraft der Schweiz reicht, um Netto-Null Emissionen ohne Verbote zu erreichen.
  • Der Vorschlag sorgt dafür, dass die Sicherheit der Schweiz nicht unter den Klimazielen leidet.
  • Die Berggebiete erhalten Hilfe beim Erreichen der Klimaziele.

BefürworterInnen Initiative

  • Der Gegenvorschlag ist nicht hart genug, es braucht ein Verbot Fossiler Brennstoffe.
  • Die Schweiz kann so das Energiesystem der Zukunft mitbestimmen und so einheimische Energie fördern.
  • Fossile Energien schaden der Umwelt und fördern autoritäre Staaten

GegnerInnen Initiative und Gegenentwurf

  • Die Emissionen auf Netto-Null zu senken ist mit Risiken verbunden.
  • Es ist überheblich zu glauben, dass der Mensch die Gletscher retten kann.
  • Damit man aufhören kann, Fossile Brennstoffe zu nutzen, braucht es zuerst Alternativen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats möchte keinen direkten Gegenentwurf. In der Herbstsession hat das Parlament bereits über die Initiative beraten und einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative angenommen. Der indirekte Gegenvorschlag ist eine Änderung eines Bundesgesetzes. . Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» sieht genügend Massnahmen zum Klimaschutz vor. Das findet auch das Initiativ-Komitee: Sie haben ihre Initiative bedingt zurückgezogen. Das heisst, dass sie die Initiative zurückziehen, insofern das neue Bundesgesetz angenommen wird.

Mehr Infos zum Thema Klimawandel findest du hier.

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Der Ständerat hat die Gletscherinitiative abgelehnt, und sich entschieden, den direkten Gegenentwurf nicht zu behandeln. Das heisst aber nicht, dass das Geschäft nicht mehr behandelt wird. Ein Geschäft wie z. B. der direkte Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative muss zwei Mal abgelehnt werden, damit es gar nicht mehr behandelt wird.

Die Geschäfte können auf zwei Arten abgelehnt werden:

  • Die Räte können beschliessen, es gar nicht zu behandeln; oder
  • Die Räte behandeln das Geschäft, lehnen es aber am Schluss der Behandlung ab.

Erst wenn beide Räte das Geschäft einmal ablehnen, oder ein Rat ein Geschäft zweimal ablehnt, wird es nicht mehr behandelt.

Für die Gletscherinitiative und den direkten Gegenentwurf heisst das, dass beide zurück in den Nationalrat gehen. Dieser wird in einer anderen Session wieder darüber diskutieren.

Geschäft 3: Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der Aktuellen Preisbaisse 

Der SVP-Nationalrat Albert Rösti hat im Juni 2016 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Die Initiative wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates gutgeheissen. Sie wird an der Wintersession am 16.12.2022 im Nationalrat zum ersten Mal behandelt.

Ziel:

Es sollen Voraussetzungen geschafft werden, damit Schweizer Wasserkraftwerke ihre Produktionskapazität aufrechterhalten können.

Argumente:

BefürworterInnen

  • Die schweizerische Stromproduktion braucht Unterstützung.
  • Besonders Schweizer Wasserkraftwerke machen Verluste, weil ihre Produktionskosten zu hoch sind, im Vergleich mit dem, was sie verdienen.
  • Die bestehenden Hilfeleistungen reichen nicht aus, um Schweizer Strom zu fördern.

GegnerInnen

  • Seit die Initiative eingereicht wurde, ist der Strompreis stark gestiegen.
  • Die Stromproduktion mit Wasserkraft lohnt sich heutzutage.
  • Das «Bundesgesetz über sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wird gerade behandelt. Dort wird auch die Förderung der schweizerischen Stromproduktion geklärt. 

Was ist mit dem Geschäft passiert?

Der Nationalrat hat das Geschäft abgeschrieben. Das heisst, dass es als erledigt zählt und nicht mehr besprochen wird.

Diese Seite wurde zuletzt am 23.1.2023 aktualisiert

E-Government, was ist das?

Unter «E-Government» versteht man die Digitalisierung des Staats. 

Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten des Schweizer Staats werden auf Papier erledigt, zum Beispiel Bewilligungen einholen oder abstimmen. Das Ziel von E-Government ist, dass möglichst viele dieser Tätigkeiten elektronisch gemacht werden. Dann kann man z. B. eine Bewilligung direkt via Internet beantragen und herunterladen.