Covid-19-Gesetz28. November 2021

Ziel: Das Covid-19-Gesetz soll geändert werden.

Änderung vom 19. März 2021 Covid-19-Gesetz

Ausgangslage

Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft. Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz. Gegen die ursprüngliche Fassung vom September 2020 wurde das Referendum ergriffen. Darüber haben wir im Juni 2021 abgestimmt. Das Referendum wurde abgelehnt, das heisst das Gesetz wurde von der Stimmbevölkerung angenommen.

Das Covid-19-Gesetz wurde seit es in Kraft ist mehrfach geändert und der aktuellen Lage angepasst. Mit der Änderung vom 19. März 2021 wurde z. B. die Ausweitung der verschiedenen finanziellen Unterstützungen beschlossen. Neu wurden die Grundlagen für das Contact-Tracing-System und das Covid-Zertifikat geschaffen. Die Änderungen erlauben es dem Bundesrat, medizinische Güter herstellen zu lassen, z. B. Covid-19-Arzneimittel. Eine vollständige Aufzählung der Änderungen vom 19. März 2021 findest du unten.

Gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Werden die Änderungen angenommen, ändert sich nichts. Werden die Änderungen abgelehnt, treten sie ein Jahr später, also am 19. März 2022, ausser Kraft. Die Änderungen treten am 19. März 2022 ausser Kraft, weil es sich beim Covid-19-Gesetz um ein dringliches Bundesgesetz handelt. Es treten nur die Änderungen vom 19. März 2021 ausser Kraft, die restlichen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bleiben weiterhin in Kraft.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich jederzeit testen lassen. Das Covid-Zertifikat führt nicht zur Impfpflicht, sondern erlaubt Veranstaltungen.
  • Das Contact-Tracing ist notwendig zur Bekämpfung von Covid-19. Der Datenschutz ist gewährleistet.
  • Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament beschlossen. Deshalb ist das Gesetz demokratisch.

Argumente der Gegner/-innen

  • Geimpfte Personen haben weniger Einschränkungen. Ungeimpfte Personen werden dadurch diskriminiert und indirekt zur Impfung gezwungen.
  • Personen ohne Covid-Zertifikat können nicht mehr vollständig am Leben teilnehmen. Das spaltet unsere Gesellschaft.
  • Das Contact-Tracing führt zu einer staatlichen Überwachung der gesamten Bevölkerung. Das ist gefährlich.

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Was bisher geschah

 

Was beinhalten die Anpassungen von 19.03.2021?

Finanzielle Unterstützung für Betroffene

Unternehmen und Selbständige 

  • Unternehmen, die schliessen mussten oder einen starken Umsatzverlust erlitten haben, werden finanziell unterstützt.
  • Wenn der Umsatz von Selbstständigen um 30 Prozent zurückgegangen ist, werden Selbstständige mit einem Erwerbsersatz unterstützt.

ArbeitsnehmerInnen und Arbeitslose

  • Damit Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmer ihre Arbeitsplätze nicht verlieren, wird die Kurzarbeitsentschädigung erweitert.
  • Arbeitslose erhalten zusätzliche Taggelder. 

Veranstaltungen und Kultur

  • Viele Grossanlässe mussten schweizweit wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Grossanlässe werden entschädigt.
  • Die Vorgaben für finanzielle Unterstützung von professionellen Sportclubs werden gelockert.
  • Die finanzielle Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler wird ausgeweitet.
  • Private Radio- und Fernsehstationen haben zum Teil Werbeverluste erlitten. Ein bestimmter Betrag der Werbeverluste wird ausgeglichen.

Familien
 

  • Private und öffentliche Kitas und Tagessschulen, die wegen Corona schliessen mussten, werden finanziell unterstützt.
  • Neu werden auch öffentliche Kitas und Tagesschule finanziell unterstützt. 

Weitere Anpassungen des Covid-19 Gesetz:

Im Abstimmungstext werden noch weitere Anpassungen erwähnt. Diese betreffen vor allem weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

  • Grundsätzlich sind Kantone für das Contact-Tracing-System verantwortlich. Durch die neue Anpassung des Covid-19-Gesetzes kann der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein schweizweites Contact-Tracing aufbauen.
  • Alle Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, erhalten das Covid-Zertifikat. Das Covid-Zertifikat bleibt weiterhin für die ganze Bevölkerung freiwillig. Das Covid-Zertifikat wird für Veranstaltungen, Restaurantbesuche oder die Reise ins Ausland genutzt.
  • Beim Kontakt mit einer positiv getesteten Person müssen geimpfte und genesene Personen nicht mehr in die Quarantäne.
  • Covid-Tests werden weiterhin gefördert. Der Bund hat einen Plan erarbeitet, wie die künftige Finanzierung der Covid-Tests ausgestaltet wird.
  • Der Bundesrat kann medizinische Güter, wie zum Beispiel Impfstoffe oder Medikamente für an Covid-19 erkrankte Personen, kaufen. Durch die Anpassung des Covid-19-Gesetzes kann der Bundesrat neu selbst medizinische Güter herstellen lassen. Auch die Forschung zu Medikamenten gegen Covid-19 wird gefördert
  • Bisher konnten gesammelte Unterschriften für eine Volksinitiative nur mit einer Bescheinigung der Gemeinde abgegeben werden. Mit der Anpassung des Covid-19-Gesetzes wird vorübergehend auf diese Bescheinigung verzichtet.
  • Bei einer Krise muss der Bundesrat künftig alle Kantonsregierungen mehr einbeziehen. Der Bundesrat muss neu dafür sorgen, dass alle wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden.